Offizielle Website (Link)
Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Wähler/-innen in Estland können am Wahltag persönlich in dem für sie zuständigen Wahllokal in ihrem Wahlbezirk abstimmen.
Alternative Methoden
Wähler/-innen in Estland können auf verschiedene Weise im Voraus abstimmen: – Elektronisch (i-Voting): Um elektronisch abzustimmen, benötigt ein/-e Wähler/-in einen sicheren Computer mit Internetverbindung und einen Personalausweis mit Lesegerät oder eine elektronische ID. Sie müssen außerdem den speziellen Wähler/-innen-Antrag herunterladen, der unmittelbar vor Beginn des E-Votings auf der Startseite der Wahl-Website verfügbar ist (https://www.valimised.ee/). Die elektronische Stimmabgabe beginnt am Montag der Wahlwoche um 09:00 Uhr und endet am Samstagabend vor der Wahl um 20:00 Uhr. – Von zu Hause: Nur für Wähler/-innen, die sich im Voraus bewerben und gesundheitliche Probleme haben, keine Transportmöglichkeiten haben oder im fortgeschrittenen Alter sind. In Estland ist eine Stimmabgabe durch eine/-n Bevollmächtigten nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Um den Stimmzettel zu erhalten, müssen sich Wähler/-innen anhand ihres Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Ein/-e Bürger/-in muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um an EP-Wahlen in Estland teilnehmen zu können: – die estnische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – mindestens 18 Jahre alt sein; und – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger/-innen müssen ihren Wohnsitz in Estland gemeldet haben und im estnischen Melderegister eingetragen sein.
Bedingungen für die Eintragung
– Estnische Staatsangehörige: Um wählen zu können, muss ein/-e Bürger/-in im Wählerverzeichnis eingetragen sein, das heißt, er/sie muss seinen/ihren Wohnsitz im Melderegister eingetragen haben und wird dann automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Wähler/-innen kürzlich ihre Adresse geändert haben, empfiehlt es sich zu prüfen, ob die Eintragung in die Wählerliste korrekt ist. Esten, die außerhalb Estlands leben oder sich vorübergehend im Ausland aufhalten, können per Briefwahl oder persönlich in den Konsulaten abstimmen. Estnische Konsulate müssen die Stimmabgabe in der Vertretung an mindestens zwei Tagen im Zeitraum, frühestens fünfzehn Tage und spätestens zehn Tage vor dem Wahltag, ermöglichen. Die Wahlzeiten in den Auslandsvertretungen werden auf der Website des Außenministeriums und der Wahlwebsite sowie in der Wahlinformationsmitteilung veröffentlicht. Um im Ausland wählen zu können, müssen sich Wähler/-innen beim estnischen Konsulat des Landes registrieren, in dem sie ihren Wohnsitz oder vorübergehenden Aufenthalt haben. Der Antrag muss spätestens dreißig Tage vor dem Wahltag beim Konsulat eingegangen sein. – Mobile EU-Bürger/-innen: Mobile EU-Bürger/-innen mit Wohnsitz in Estland können wählen, indem sie einen einmaligen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Ausnahmen
Staatsangehörige oder mobile EU-Bürger/-innen, denen das Wahlrecht entzogen wurde oder die sich in Haft befinden, dürfen nicht an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.