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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Wähler/-innen in Finnland können am Wahltag persönlich in dem Wahllokal abstimmen, das im Wählerverzeichnis und auf der ihnen vor der Wahl zugesandten Benachrichtigungskarte angegeben ist.
Alternative Methoden
Wähler/-innen in Finnland können in Folgenden Situationen im Voraus abstimmen: – In Gemeindeämtern und Postämtern, die als allgemeine erweiterte Wahllokale ausgewiesen und in der Benachrichtigungskarte angegeben sind (mindestens eines pro Gemeinde, einschließlich finnischer Botschaften im Ausland). – In Krankenhäusern, Gefängnissen und einigen anderen Einrichtungen (nur im Falle einer Behandlung oder Inhaftierung). – Zu Hause (bei Krankheit, Behinderung usw.) auf vorherige Anfrage bei der Gemeinde. In Finnland ist eine Stimmabgabe durch eine/-n Bevollmächtigte/-n oder eine Online-Abstimmung nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Wähler/-innen müssen sich im Wahllokal ausweisen, um ihre Stimme abgeben zu können, indem sie einen Personalausweis, einen Reisepass, einen Führerschein oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Ein/-e Bürger/-in muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um an EP-Wahlen in Finnland teilnehmen zu können: – die finnische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – mindestens 18 Jahre alt sein – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger/-innen müssen unmittelbar vor dem Wahltag mindestens 51 Tage in Finnland gelebt haben.
Bedingungen für die Eintragung
Staatsangehörige: Finnische Staatsbürger müssen sich nicht im Voraus registrieren, um wählen zu können, da dies automatisch erfolgt. Finnische Staatsbürger, die außerhalb Finnlands wohnen oder sich während der Wahlen im Ausland aufhalten, können persönlich in einem erweiterten Wahllokal bei den finnischen Botschaften abstimmen. Wähler/-innen haben auch die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Dazu müssen sie die Briefwahlunterlagen online an eine Adresse im Ausland senden lassen und können dies frühestens drei Monate vor dem Wahltag tun (https://vaalit.fi/kirjeaanestys). Wähler/-innen müssen in Anwesenheit von zwei Zeugen abstimmen. Der Stimmzettel muss zwischen einem Monat und dem Freitag vor dem Wahltag an den zuständigen Kommunalwahl-Vorstand zurückgegeben werden. Mobile EU-Bürger/-innen: Mobile EU-Bürger/-innen müssen sich mindestens 80 Tage vor dem Wahltag registrieren, damit die Meldebehörde sie in die Wählerliste aufnehmen kann
Ausnahmen
Mobile EU-Bürger/-innen, die ihr Wahlrecht in ihrem Heimat Mitgliedstaat verloren haben, können in Finnland nicht an Europawahlen teilnehmen. Das Wahlrecht von Inhaftierten wird in Finnland nicht eingeschränkt.