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Griechenland

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

In Griechenland müssen Wähler ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet.

Die Wähler können sich über das Wahllokal informieren, in dem sie ihre Stimme abgeben müssen, indem sie die Entscheidung einsehen, die der jeweilige stellvertretende Leiter der Region mindestens 15 Tage nach Beginn der Vorwahlzeit veröffentlicht und an die Gemeinden innerhalb der Präfektur verschickt. Informationen über die zugewiesenen Wahllokale werden auch online auf der Website des Innenministeriums veröffentlicht (www.ypes.gr/ derzeit sind keine Informationen verfügbar).

Alternative Methoden

Ende November 2023 wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der die Briefwahl ermöglichen soll (https://www.ypes.gr/i-kathierosi- tis-epistolikis-psifou-vathainei-ti- dimokratia/). Wenn dieser verabschiedet wird, haben die Wähler die Möglichkeit, von ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch zu machen, anstatt in ihr zugewiesenes Wahllokal zu gehen. Dazu muss mindestens 40 Tage vor dem Wahltag ein Online- Antrag gestellt werden. Für die Registrierung von Briefwählern wird zurzeit ein eigenes elektronisches Portal eingerichtet.

Die Online-Wahl ist nicht möglich. Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist nicht möglich.

Bedingungen am Wahltag

  • Staatsangehörige. Um sich ausweisen zu können, müssen die griechischen Wähler einen Ausweis vorlegen, nämlich ihren Personalausweis, eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Behörde, ihren Reisepass, ihren Führerschein oder ihr persönliches Gesundheitsbuch, das von einer beliebigen Krankenkasse ausgestellt wird. Abgelaufene Personalausweise sind ebenfalls zulässig.
  • Mobile EU-Bürger. Mobile EU- Bürger können sich durch Vorlage eines gültigen Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) ausweisen.

  • Wer darf wählen?

    Allgemeines

    Um an den EP-Wahlen in Griechenland teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die griechische Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen
  • Sie muss am Wahltag mindestens 17 Jahre alt sein und
  • Sie darf nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Griechenland haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige. Griechische Staatsbürger mit Wohnsitz in Griechenland werden von den Behörden automatisch als Wähler registriert. Wenn diese jedoch in letzter Zeit ihre Wohnadresse geändert haben, sollten sie sich vergewissern, dass ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis korrekt ist.
  • Griechische Staatsbürger, die in einem anderen EU- Mitgliedstaat wohnen, und Griechen, die sich am Wahltag vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, sind berechtigt, an den Wahlen für Auslandsgriechen teilzunehmen. Sie müssen sich im Voraus bei der griechischen Botschaft oder dem Konsulat vor Ort bis zu dem für diesen Zweck festgelegten Termin registrieren lassen. Die Stimmabgabe im Ausland findet in der Regel einen Tag vor dem Wahltag in Griechenland statt.
  • Mobile EU-Bürger. EU-Bürger müssen sich im Voraus registrieren lassen, um in die speziellen Wählerlisten aufgenommen zu werden, die die griechischen Gemeinden erstellen. Um sich in die besonderen Wählerverzeichnisse einzutragen, müssen sich die EU-Bürger mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes vorstellen und ein Antragsformular ausfüllen. Als Teil des Antrags müssen EU-Bürger eine schriftliche Erklärung einreichen, in der sie bestätigen, dass sie nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wählen werden.

  • Ausnahmen

    Griechische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in Griechenland oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in Griechenland teilnehmen. Nach griechischem Recht können Personen entweder nach den Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen werden, wenn ihnen das Recht auf eigenständige Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte entzogen wurde, oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, wenn sie wegen einer der im Straf- und Militärstrafgesetzbuch genannten Straftaten verurteilt wurden.

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