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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Die meisten Wähler müssen ihre Stimme persönlich in einem offiziellen Wahlzentrum abgeben.
Alternative Methoden
Folgende Gruppen von Wählern können an der Briefwahl teilnehmen: – Irische Diplomaten, die ins Ausland entsandt sind, oder deren Ehe-oder Lebenspartner, die mit ihnen im Ausland leben – Vollzeitangehörigeder Streitkräfte – Angehörige der Garda Síochána (Polizei) – Personen, die eine der folgendenBedingungen erfüllen: – Personen, die eine Krankheitoder Behinderung haben – Personen, die Vollzeit an einer Bildungseinrichtung in Irland studieren, die nicht in ihrem Wohnort liegt, andem sie registriert sind – Personen, die aufgrund ihres Berufs, ihres Dienstes oder ihrer Beschäftigung nicht in ihrem örtlichen Wahllokal wählen können – Personen, die nicht in ihrem Wahllokal wählen können, weil sie sich im Gefängnis befinden – Personen, die als anonyme Wähler registriert sind, oder deren Haushaltsmitglieder
Personen, die zur Briefwahl berechtigt sind, müssen dies beantragen und sicherstellen, dass ihr Antrag mindestens 22 Tage vor dem Wahltag eingeht. Personen, die in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung leben, können an diesen Orten wählen. Personen, die sich in diese besondere Wählerliste eintragen lassen wollen, müssen sicherstellen, dass ihr Antrag mindestens 22 Tage vor dem Wahltag eingeht, und ihrem Antrag ein ärztliches Attest beifügen.
Wenn eine Person befürchtet, dass sie durch die Veröffentlichung ihrer Daten im Wählerverzeichnis in Gefahr gerät, kann sie sich als anonymer Wähler eintragen lassen.
Bedingungen am Wahltag
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt in ausgewiesenen Wahllokalen, bei denen es sich in der Regel um Schulen oder andere öffentliche Gebäude handelt. Jeder Wähler erhält vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause geschickt, auf der angegeben ist, wo er wählen kann. Die Wähler müssen sich mit einem akzeptablen Dokument ausweisen, z. B. mit einem Reisepass oder Personalausweis, einem Führerschein, einem Arbeitsausweis mit Lichtbild, einem Studentenausweis mit Lichtbild, einem Ausweis des öffentlichen Dienstes, einem Kontobuch einer Bank oder einer Kreditgenossenschaft, auf dem der Name und die Adresse des Wählers im Wahlbezirk vermerkt sind.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Um an den EP-Wahlen in Irland teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – Sie muss die irische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU- Mitgliedstaates sein – Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und – Sie muss als Wähler eingetragen sein (im Wählerverzeichnis aufgeführt sein)
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Irland haben, um dort wählen zu können.
Bedingungen für die Eintragung
Ausnahmen
In Irland gibt es keine Einschränkungen für das Wahlrecht von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden. Es bestehen auch keine Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen.