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Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Die meisten Wähler müssen ihre Stimme persönlich in einem offiziellen Wahlzentrum abgeben.

Alternative Methoden

Folgende Gruppen von Wählern können an der Briefwahl teilnehmen: – Irische Diplomaten, die ins Ausland entsandt sind, oder deren Ehe-oder Lebenspartner, die mit ihnen im Ausland leben – Vollzeitangehörigeder Streitkräfte – Angehörige der Garda Síochána (Polizei) – Personen, die eine der folgendenBedingungen erfüllen: – Personen, die eine Krankheitoder Behinderung haben – Personen, die Vollzeit an einer Bildungseinrichtung in Irland studieren, die nicht in ihrem Wohnort liegt, andem sie registriert sind – Personen, die aufgrund ihres Berufs, ihres Dienstes oder ihrer Beschäftigung nicht in ihrem örtlichen Wahllokal wählen können – Personen, die nicht in ihrem Wahllokal wählen können, weil sie sich im Gefängnis befinden – Personen, die als anonyme Wähler registriert sind, oder deren Haushaltsmitglieder

Personen, die zur Briefwahl berechtigt sind, müssen dies beantragen und sicherstellen, dass ihr Antrag mindestens 22 Tage vor dem Wahltag eingeht. Personen, die in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung leben, können an diesen Orten wählen. Personen, die sich in diese besondere Wählerliste eintragen lassen wollen, müssen sicherstellen, dass ihr Antrag mindestens 22 Tage vor dem Wahltag eingeht, und ihrem Antrag ein ärztliches Attest beifügen.

Wenn eine Person befürchtet, dass sie durch die Veröffentlichung ihrer Daten im Wählerverzeichnis in Gefahr gerät, kann sie sich als anonymer Wähler eintragen lassen.

Bedingungen am Wahltag

Die persönliche Stimmabgabe erfolgt in ausgewiesenen Wahllokalen, bei denen es sich in der Regel um Schulen oder andere öffentliche Gebäude handelt. Jeder Wähler erhält vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause geschickt, auf der angegeben ist, wo er wählen kann. Die Wähler müssen sich mit einem akzeptablen Dokument ausweisen, z. B. mit einem Reisepass oder Personalausweis, einem Führerschein, einem Arbeitsausweis mit Lichtbild, einem Studentenausweis mit Lichtbild, einem Ausweis des öffentlichen Dienstes, einem Kontobuch einer Bank oder einer Kreditgenossenschaft, auf dem der Name und die Adresse des Wählers im Wahlbezirk vermerkt sind.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in Irland teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – Sie muss die irische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU- Mitgliedstaates sein – Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und – Sie muss als Wähler eingetragen sein (im Wählerverzeichnis aufgeführt sein)

Mobile EU-Bürger

EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Irland haben, um dort wählen zu können.

Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige. Irische Staatsangehörige können sich online unterwww.checktheregister.ie in das Wählerverzeichnis eintragen und dieses ändern/aktualisieren oder ein Registrierungsformular herunterladen, ausfüllen und per Post an ihre Gemeindeverwaltung schicken.
  • Irland gibt seinen im Ausland lebenden Staatsangehörigen nicht die Möglichkeit, vom Ausland aus an den EP-Wahlen teilzunehmen.
  • Mobile EU-Bürger. Staatsangehörige anderer EU- Mitgliedstaaten können sich in gleicher Weise wie irische Staatsangehörige in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen.
  • Für die Online-Wahlregistrierung sind eine PPS-Nummer (Public Personal Service) und eine Wohnanschrift in Irland erforderlich. Der Antrag auf eine PPS-Nummer kann online unter folgendem Link gestellt werden: https://www.mywelfare.ie. Personen ohne festen Wohnsitz oder PPS-Nummer können sich mit einem Antragsformular in Papierform zur Wahl anmelden. Das Formular und der Ausweis der Person müssen bei einer örtlichen Garda-Station (Polizeistation) beglaubigt werden. Die verschiedenen Antragsformulare finden sich online: https://www.checktheregister.ie/en-IE/forms EU-Bürger, die sich zum ersten Mal in Irland als Wähler registrieren lassen, müssen außerdem eine Erklärung auf dem Formular EP1 ausfüllen, um zu bestätigen, dass sie nicht in ihrem Heimatmitgliedstaat wählen werden (https://sdcc.ie/en/download-it/apply-for-it/form-ep1- statutory-declaration-english.pdf).

    Ausnahmen

    In Irland gibt es keine Einschränkungen für das Wahlrecht von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden. Es bestehen auch keine Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen.

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