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Kroatien

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Die Wähler/-innen in Kroatien müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnadresse richtet. Das nächstgelegene Wahllokal finden Sie auf der Website https://biraci.gov.hr/RegistarBiraca/ nach der offiziellen Bekanntgabe der Wahlen. Eine Briefwahl, eine Stimmabgabe durch eine/-n Bevollmächtigte/-n oder eine Online-Abstimmung sind nicht möglich.

Alternative Methoden

Wenn ein/-e Wähler/-in am Wahltag abwesend ist, ist es möglich, in einem anderen Wahllokal in Kroatien oder im Ausland abzustimmen, sofern mindestens 10 Tage vor dem Wahltag ein Antrag beim zuständigen Wahlamt eingereicht wurde. Angehörige der Streitkräfte oder Personen in Friedensmissionen und -einsätzen, Wähler/-innen, die Besatzungsmitglieder auf See- und Flussschiffen unter kroatischer Flagge, auf Wasserfahrzeugen in Binnenmeergewässern und in kroatischen Hoheitsgewässern sind, Wähler/-innen, die in Sozialeinrichtungen untergebracht sind, und Gefangene, sind verpflichtet, in speziellen Wahllokalen abzustimmen.

Bedingungen am Wahltag

Wähler/-innen müssen ihren Personalausweis und ihre Wahlkarte im Wahllokal vorzeigen. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Ein/-e Bürger/-in muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um an den Wahlen zum Europäischen Parlament in Kroatien teilnehmen zu können: – die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – mindestens 18 Jahre alt sein; und – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein..

Mobile EU-Bürger

EU-Bürger/-innen müssen einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in Kroatien haben.

Bedingungen für die Eintragung

Kroatische Staatsangehörige: Kroatische Staatsangehörige müssen sich nicht im Voraus anmelden, da dies automatisch seitens der Behörden erfolgt. Kroatische Staatsangehörige mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland können in diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Kroatien im Ausland wählen. Dazu müssen sie eine aktive Registrierung beantragen (https://gov.hr/en/voting-auslands/1566). Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und über einen elektronischen Personalausweis verfügen, werden Sie automatisch für die anstehenden Wahlen im Ausland registriert und in das Wählerverzeichnis eingetragen. Mobile EU-Bürger/-innen: EU-Bürger/-innen müssen sich zur Wahl anmelden, indem sie spätestens 30 Tage vor dem Wahltag bei der örtlichen Verwaltungsbehörde ihres Wohnortes in Kroatien einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis einreichen. Im Rahmen der Registrierung müssen sie erklären, dass sie ihr Wahlrecht nur in Kroatien ausüben werden und dass ihnen das Wahlrecht in ihrem Heimatland nicht entzogen wurde. EU-Bürger/-innen müssen sich für jede Europawahl in Kroatien in das Wählerverzeichnis eintragen, da ihre Daten nach der Wahl automatisch aus dem Wählerverzeichnis gelöscht werden.

Ausnahmen

Kroatische Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen, denen in ihrem Heimatland das Wahlrecht entzogen wurde, können in Kroatien nicht an den Europawahlen teilnehmen.

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