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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Die Wähler müssen persönlich in dem Wahllokal wählen, das auf der von der Zentralen Wahlkommission erhaltenen Wahlkarte angegeben ist. Falls ein Wähler keine Wahlkarte erhalten hat, kann er seine Wahlkarte auch von der Website der Regierung ausdrucken.
Alternative Methoden
Den Wählern stehen unter bestimmten Umständen zwei alternative Wahlmethoden zur Verfügung.
Die Briefwahl ist nur für Wähler zulässig, die aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen in einem Krankenhaus oder einer Sozialeinrichtung untergebracht sind oder ihren Wehrdienst ableisten müssen. Die Briefwahl ist in den Postämtern möglich, die am letzten Mittwoch, Donnerstag oder Freitag vor dem Wahltag für die Wahl bestimmt wurden.
Die Stimmabgabe zu Hause ist nur auf Antrag möglich für behinderte Wähler, Wähler mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und Wähler über 70 Jahre, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in ein Wahllokal kommen können. Die Stimmabgabe zu Hause findet am Mittwoch und Donnerstag vor dem Wahltag statt.
Die Online-Wahl ist nicht möglich. Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Wähler sollten ihre unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte zusammen mit einem Ausweisdokument wie ihrem Reisepass, Personalausweis oder ihrer Auf enthaltskarte vorlegen.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Um an den EP-Wahlen in Litauen teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Litauen haben, um dort wählen zu können.
Bedingungen für die Eintragung
Ausnahmen
Mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, dürfen in Litauen nicht an den EP-Wahlen teilnehmen.
Litauische Staatsbürger und EU-Bürger können ihr Stimmrecht in Litauen verlieren, wenn es ihnen durch eine gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.