Sprache auswählen

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Die Wähler müssen persönlich in dem Wahllokal wählen, das auf der von der Zentralen Wahlkommission erhaltenen Wahlkarte angegeben ist. Falls ein Wähler keine Wahlkarte erhalten hat, kann er seine Wahlkarte auch von der Website der Regierung ausdrucken.

Alternative Methoden

Den Wählern stehen unter bestimmten Umständen zwei alternative Wahlmethoden zur Verfügung.

Die Briefwahl ist nur für Wähler zulässig, die aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen in einem Krankenhaus oder einer Sozialeinrichtung untergebracht sind oder ihren Wehrdienst ableisten müssen. Die Briefwahl ist in den Postämtern möglich, die am letzten Mittwoch, Donnerstag oder Freitag vor dem Wahltag für die Wahl bestimmt wurden.

Die Stimmabgabe zu Hause ist nur auf Antrag möglich für behinderte Wähler, Wähler mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und Wähler über 70 Jahre, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in ein Wahllokal kommen können. Die Stimmabgabe zu Hause findet am Mittwoch und Donnerstag vor dem Wahltag statt.

Die Online-Wahl ist nicht möglich. Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist nicht möglich.

Bedingungen am Wahltag

Wähler sollten ihre unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte zusammen mit einem Ausweisdokument wie ihrem Reisepass, Personalausweis oder ihrer Auf enthaltskarte vorlegen.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in Litauen teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die litauische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU- Mitgliedstaates sein
  • Sie muss mindestens 18 Jahre alt sein und
  • Sie darf nicht vom Gericht für geschäftsunfähig erklärt worden sein.

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Litauen haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige. Litauische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Litauen werden von der Zentralen Wahlkommission auf der Grundlage des Bevölkerungsregisters der Republik Litauen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Litauische Staatsangehörige, die vorübergehend im Ausland leben oder sich dort aufhalten, können sich vom Ausland aus zur Wahl anmelden. Sie haben das Recht, die Abgabe ihrer Stimme per Brief oder in den von den litauischen Konsulaten im Ausland betriebenen Wahllokalen zu beantragen. Der Antrag auf Stimmabgabe aus dem Ausland kann online gestellt werden.
  • Mobile EU-Bürger. EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Litauen haben, werden in der Regel von der Zentralen Wahlkommission auf der Grundlage des Bevölkerungsregisters der Republik Litauen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Vor jeder EP-Wahl erhalten mobile EU-Bürger von der Zentralen Wahlkommission eine Mitteilung, in der sie über ihr Wahlrecht für die EP-Wahlen in Litauen informiert werden. EU-Bürger, die in Litauen wählen möchten, müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, in der sie bestätigen, dass sie nicht in ihrem Heimatland wählen werden.

  • Ausnahmen

    Mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, dürfen in Litauen nicht an den EP-Wahlen teilnehmen.

    Litauische Staatsbürger und EU-Bürger können ihr Stimmrecht in Litauen verlieren, wenn es ihnen durch eine gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.

    Sign up now to receive voting reminders.

    This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.