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Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Wahlberechtigte können in dem Wahlbezirk, in dem sie als vorübergehend oder dauerhaft wohnhaft gemeldet sind, persönlich ihre Stimme bei den EP- Wahlen abgeben. Bürger, die außerhalb ihres ständigen Wohnsitzes wählen möchten, können entweder (i) bei ihrerGemeindeverwaltung (persönlich oder elektronisch) eine Wahlberechtigungsbescheinigung beantragen, mit der sie in jedem beliebigen Wahllokal wählen können, oder (ii) sich mindestens 5 Tage vor dem Wahltag in einer neuen Gemeinde registrieren lassen. Der Antrag muss die personenbezogenen Daten des Wahlberechtigten und seine ständige Adresse enthalten.

Alternative Methoden

Wahlberechtigte mit einer bestätigten Behinderung, Wahlberechtigte, die einer vorgeschriebenen Quarantäne unterliegen, und Wahlberechtigte, die 60 Jahre oder älter sind, können auch durch Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten wählen.

  • Briefwahl. Wahlberechtigte müssen spätestens 13 Tage vor dem Wahltag (oder 5 Tage im Falle einer auferlegten Quarantäne) mitteilen, dass sie per Briefwahl wählen möchten. Wahlzettel in Blindenschriftkönnen angefordert werden. Diese Benachrichtigungkann mündlich, schriftlich, per Fax oder elektronisch erfolgen undwirdeinen Berechtigungsnachweis für die Briefwahl enthalten. Die Wahlunterlagen werden 7 Tage vor der Wahl zugestellt und müssen ordnungsgemäß ausgefüllt und an die zuständige Wahlkommission geschickt werden.
  • Durch einen Bevollmächtigten. Die Wahlberechtigten müssen spätestens 9 Tage vor dem Wahltag mitteilen, dass sie durch einen Bevollmächtigten abstimmen möchten und ein ähnliches Verfahren wie oben beschrieben befolgen und diese Unterlagen vorlegen/einreichen: (i) eine schriftliche Zustimmung der Person, der eine Vollmacht zur Stimmabgabe erteilt wird; (ii) einen Nachweis über die Berechtigungzur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten; und (iii) eine Kopie des Stimmrechtsnachweises für den Fall, dass die Person, der eine Vollmacht zur Stimmabgabe erteilt wird, in einer anderen Gemeinde gemeldet ist.
  • Die Online-Wahl ist in Polen nicht möglich.

    Bedingungen am Wahltag

    Ihren Personalausweis oder Reisepass in das Wahllokal mitbringen. Dies gilt für Inländer und mobile EU- Bürger.

    Wer darf wählen?

    Allgemeines

    Um an den EP-Wahlen in Polen teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die polnische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU- Mitgliedstaates sein;
  • mindestens 18 Jahre alt sein;
  • einen ständigen Wohnsitz in Polen haben; und
  • nicht von der Wahl ausgeschlossen worden sein.

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Polen haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Inländer. Polnische Staatsbürger müssen sich nicht registrieren lassen, da die Gemeindeverwaltung ihres ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufnehmen wird. Im Falle einer kürzlich erfolgten Adressenänderung ist es angeraten, zwischen 8 und 21 Tagen vor den Wahlen zu überprüfen, ob die automatische Aufnahme in das Wählerverzeichnis korrekt erfolgt ist. Ist dies nicht geschehen, kann ein Bürger spätestens 5 Tage vor dem Wahltag einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
  • Polnische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland müssen sich beim polnischen Konsulat des Landes registrieren lassen, in dem sie wohnen. Sie können dies mündlich persönlich, schriftlich, telefonisch, telegrafisch, per Telefax erledigen oder indem sie das elektronischeFormularverwenden (https://www.gov.pl/web/dyplomacja).

  • Mobile EU-Bürger. Mobile EU-Bürger, die in Polen wählen möchten, müssen sich in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen, in der sie wohnen. Obwohl dies normalerweise automatisch bei der Anmeldung des Wohnsitzes geschieht, ist es möglich, dass die Behörden die Anmeldung noch nicht durchgeführt haben, wenn die EP-Wahlen stattfinden. Mobile EU-Bürger mit Wohnsitz in Polen können zwischen 21 und 8 Tagen vor dem Wahltag beantragen, das Wählerverzeichnis einzusehen. Wenn die Eintragung noch nicht dem Wahltag bei dem Wahlbezirk ihrer Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

  • Ausnahmen

    Inländer oder mobile EU-Bürger, denen die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde oder denen die Bürgerrechte aberkannt wurden, können nicht an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.

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