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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Wähler müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet. Von einigen Ausnahmen abgesehen (siehe unten), muss die Stimmabgabe persönlich erfolgen. Das Wahllokal kann nur innerhalb von 15 Tagen vor jeder Wahl ermittelt werden. Außerhalb dieses Zeitraums können die Bürger nur feststellen, in welcher Gemeinde sie gemeldet sind. Einzelpersonen können ihr Wahllokal online (https://www.recenseamento.mai. gov.pt/) oder persönlich in ihrer Gemeinde oder per SMS herausfinden (Anweisungen finden Sie hier: https://eportugal.gov.pt/en- GB/servicos/saber-onde-votar).
Alternative Methoden
Wähler, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, dürfen in folgenden Fällen vorzeitig wählen:
Schwer kranke oder behinderte Wähler, die nicht in der Lage sind, allein zu wählen, können sich von einem anderen Wähler ihrer Wahl begleiten lassen. Sie müssen dies gegebenenfalls durch ein ärztliches Attest nachweisen, das die Unfähigkeit zur eigenständigen Stimmabgabe belegt und von einem Arzt ausgestellt wurde, der in der Gemeinde registriert ist. Die Stimmabgabe per Brief, online oder durch einen Bevollmächtigten ist in Portugal nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Am Wahltag sollten sich die Wähler zu dem ihnen zugewiesenen Wahllokal begeben. Die Wähler müssen einen gültigen Ausweis mit Lichtbild zum Wahllokal mitbringen, z. B. eine Bürgerkarte, einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Wer darf wählen?
Allgemein
Wähler, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, dürfen in folgenden Fällen vorzeitig wählen:
– im Krankenhaus untergebrachte Patienten
– Strafgefangene, denen die politischen Rechte nicht entzogen wurden
– mobile Bürger
– Bürger im Ausland
Schwer kranke oder behinderte Wähler, die nicht in der Lage sind, allein zu wählen, können sich von einem anderen Wähler ihrer Wahl begleiten lassen. Sie müssen dies gegebenenfalls durch ein ärztliches Attest nachweisen, das die Unfähigkeit zur eigenständigen Stimmabgabe belegt und von einem Arzt ausgestellt wurde, der in der Gemeinde registriert ist.
Die Stimmabgabe per Brief, online oder durch einen Bevollmächtigten ist in Portugal nicht möglich.
Mobile EU-Bürger
Die Registrierung als Wähler ist freiwillig. Um sich als Wähler registrieren zu lassen, müssen sich mobile EU-Bürger mindestens 60 Tage vor dem Wahltag beim örtlichen Wahlbüro ihrer Gemeinde anmelden. Dabei müssen sie (i) einen gültigen Aufenthaltstitel (Meldebescheinigung für EU-Bürger, Aufenthaltskarte oder Aufenthaltsgenehmigung), (ii) eine amtliche Erklärung mit Angaben zur Staatsangehörigkeit und zur Adresse in Portugal und gegebenenfalls (iii) Angaben zur Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Heimatstaates, in der sie zuletzt eingetragen waren, vorlegen. Nach der Registrierung erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis automatisch durch die Behörden.
Bedingungen für die Eintragung
Ausnahmen
Portugiesische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in Portugal oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in Portugal teilnehmen.