Sprache auswählen

Geh zurück

Portugal

Offizielle Website (Link) Offizielle Website (Link) Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Wähler müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet. Von einigen Ausnahmen abgesehen (siehe unten), muss die Stimmabgabe persönlich erfolgen. Das Wahllokal kann nur innerhalb von 15 Tagen vor jeder Wahl ermittelt werden. Außerhalb dieses Zeitraums können die Bürger nur feststellen, in welcher Gemeinde sie gemeldet sind. Einzelpersonen können ihr Wahllokal online (https://www.recenseamento.mai. gov.pt/) oder persönlich in ihrer Gemeinde oder per SMS herausfinden (Anweisungen finden Sie hier: https://eportugal.gov.pt/en- GB/servicos/saber-onde-votar).

Alternative Methoden

Wähler, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, dürfen in folgenden Fällen vorzeitig wählen:

  • im Krankenhaus untergebrachte Patienten
  • Strafgefangene, denen die politischen Rechte nicht entzogen wurden
  • mobile Bürger
  • Bürger im Ausland

  • Schwer kranke oder behinderte Wähler, die nicht in der Lage sind, allein zu wählen, können sich von einem anderen Wähler ihrer Wahl begleiten lassen. Sie müssen dies gegebenenfalls durch ein ärztliches Attest nachweisen, das die Unfähigkeit zur eigenständigen Stimmabgabe belegt und von einem Arzt ausgestellt wurde, der in der Gemeinde registriert ist. Die Stimmabgabe per Brief, online oder durch einen Bevollmächtigten ist in Portugal nicht möglich.

    Bedingungen am Wahltag

    Am Wahltag sollten sich die Wähler zu dem ihnen zugewiesenen Wahllokal begeben. Die Wähler müssen einen gültigen Ausweis mit Lichtbild zum Wahllokal mitbringen, z. B. eine Bürgerkarte, einen Personalausweis oder einen Reisepass.

    Wer darf wählen?

    Allgemein

    Wähler, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, dürfen in folgenden Fällen vorzeitig wählen:

    – im Krankenhaus untergebrachte Patienten

    – Strafgefangene, denen die politischen Rechte nicht entzogen wurden

    – mobile Bürger

    – Bürger im Ausland

    Schwer kranke oder behinderte Wähler, die nicht in der Lage sind, allein zu wählen, können sich von einem anderen Wähler ihrer Wahl begleiten lassen. Sie müssen dies gegebenenfalls durch ein ärztliches Attest nachweisen, das die Unfähigkeit zur eigenständigen Stimmabgabe belegt und von einem Arzt ausgestellt wurde, der in der Gemeinde registriert ist.

    Die Stimmabgabe per Brief, online oder durch einen Bevollmächtigten ist in Portugal nicht möglich.

    Mobile EU-Bürger

    Die Registrierung als Wähler ist freiwillig. Um sich als Wähler registrieren zu lassen, müssen sich mobile EU-Bürger mindestens 60 Tage vor dem Wahltag beim örtlichen Wahlbüro ihrer Gemeinde anmelden. Dabei müssen sie (i) einen gültigen Aufenthaltstitel (Meldebescheinigung für EU-Bürger, Aufenthaltskarte oder Aufenthaltsgenehmigung), (ii) eine amtliche Erklärung mit Angaben zur Staatsangehörigkeit und zur Adresse in Portugal und gegebenenfalls (iii) Angaben zur Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Heimatstaates, in der sie zuletzt eingetragen waren, vorlegen. Nach der Registrierung erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis automatisch durch die Behörden.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige (und brasilianische Bürger mit gleichen politischen Rechten). Die Registrierung als Wähler ist obligatorisch. Nach der Registrierung erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis automatisch durch die Behörden auf der Grundlage der auf der Bürgerkarte einer Person angegebenen Adresse (Hinweis: Die Registrierung erfolgt, wenn eine Person ihre Bürgerkarte abholt). Dies gilt für portugiesische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Portugal und im Ausland. Ändert der Bürger seine Adresse, muss er seine Adresse auf der Bürgerkarte vor der 60-Tage-Frist vor einer Wahl ändern lassen, damit der neue Wahlort Gültigkeit hat.
  • Portugiesische Staatsangehörige, die außerhalb Portugals leben, können vom Ausland aus wählen. Portugiesische Staatsangehörige, die eine Bürgerkarte mit einer Adresse im Ausland besitzen, werden automatisch bei der konsularischen Vertretung des Landes registriert, in dem sie sich aufhalten. Wer nur im Besitz eines Personalausweises ist, muss sich beim portugiesischen Konsulat des Landes, in dem er lebt, zur Wahl anmelden.
  • Mobile EU-Bürger. Die Registrierung als Wähler ist freiwillig. Um sich als Wähler registrieren zu lassen, müssen sich mobile EU-Bürger mindestens 60 Tage vor dem Wahltag beim örtlichen Wahlbüro ihrer Gemeinde anmelden. Dabei müssen sie (i) einen gültigen Aufenthaltstitel (Meldebescheinigung für EU-Bürger, Aufenthaltskarte oder Aufenthaltsgenehmigung), (ii) eine amtliche Erklärung mit Angaben zur Staatsangehörigkeit und zur Adresse in Portugal und gegebenenfalls (iii) Angaben zur Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Heimatstaates, in der sie zuletzt eingetragen waren, vorlegen. Nach der Registrierung erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis automatisch durch die Behörden.

  • Ausnahmen

    Portugiesische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in Portugal oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in Portugal teilnehmen.

    Sign up now to receive voting reminders.

    This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.