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Schweden

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

In Schweden müssen die Wähler ihre Stimme in einem dafür vorgesehenen Wahllokal abgeben. Die Wahlkarte enthält Informationen über den Wahlbezirk, den Namen des Wahllokals, die Adresse und die Öffnungszeiten.

Alternative Methoden

Die Vorabwahl ist etwa drei Wochen vor dem Wahltag möglich und dauert bis zum Wahltag selbst. Sie findet in verschiedenen Wahllokalen innerhalb einer Gemeinde oder anderswo statt.

– Stimmabgabe ausdem Ausland

Die Stimmabgabe per Briefwahl ist ebenfalls möglich. Dabei kann eine andere Person als der Wähler den Stimmzettel zum Wahllokal oder zu einem Ort der vorzeitigen Stimmabgabe bringen. Als Zusteller kommen Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Enkel, Eltern, Verwandte von Ehegatten oder Lebensgefährten, ländliche Postangestellte von PostNord AN, Angestellteeiner Untersuchungshaftanstalt oder einer Strafvollzugsanstalt in Frage.

Es ist nicht möglich, online oder durch einen Stellvertreter zu wählen.

Bedingungen am Wahltag

Zusätzlich zur Wahlkarte müssen die Wähler am Wahltag einen Personalausweiszur Identitätsprüfung vorlegen. Sollte ein Wähler kein Ausweisdokument mit sich führen, kann eine andere Person seine Identität bestätigen. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich ausweisen können.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in Schweden teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und – Sie muss entweder die schwedische Staatsangehörigkeit besitzen oder im schwedischen Bevölkerungsregister eingetragen sein

Mobile EU-Bürger

EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Schweden haben, um dort wählen zu können. Sie müssen im schwedischen Bevölkerungsregister eingetragen sein.

Bedingungen für die Eintragung

– Staatsangehörige. Eine Eintragung ist nicht erforderlich. Schwedische Staatsbürger sind aufgrund ihrer Eintragung im schwedischen Bevölkerungsregister automatisch als Wähler registriert. Schwedische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb Schwedens können vom Ausland aus wählen. Sie können per Briefwahl oder persönlich in einer schwedischen Botschaft oder einem schwedischen Konsulat wählen, die/das einen entsprechenden Wahlraum zur Verfügung gestellt hat. Für die Briefwahl sind spezielle Briefwahlunterlagen erforderlich, die bei der schwedischen Wahlbehörde, einer Gemeinde oder einer schwedischen Botschaft oder einem Konsulat erhältlich sind. Die Briefwahlunterlagen werden frühestens 45 Tage vor dem Wahltag ausgegeben, und die Stimmabgabe in Botschaften und Konsulaten kann frühestens 24 Tage vor dem Wahltag erfolgen. Schwedische Staatsangehörige können jedoch nicht am Wahltag vom Ausland aus wählen. – Mobile EU-Bürger. Mobile EU-Bürger müssen sich in das schwedische Bevölkerungsregister eintragen lassen und ihren Wunsch bekannt geben, in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Anfang 2024 wird die schwedische Wahlbehörde allen in Schweden registrierten EU-Bürgern ein Schreiben schicken, in dem sie gebeten werden, zu bestätigen, ob sie in das schwedische Wählerverzeichnis eingetragen werden oder aus diesem gestrichen werden möchten. Das Schreiben wird ein Formular enthalten, das an die Bezirksverwaltung des Wohnorts des EU-Bürgers geschickt werden muss.

Ausnahmen

Für Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden,gibt e sinSchweden keine Wahlbeschränkungen. Es bestehen auch keine Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen.

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