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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
In Spanien müssen Wähler ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet.
Alternative Methoden
Wähler, die nicht in dem Wahllokal, in dem sie registriert sind, wählen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Brief über die Website des nationalen Postdienstes (https://www.correos.es/es/en/individuals) zu beantragen, wobei sie ihre Identität mit dem elektronischen Personalausweis oder einem gültigen digitalen Zertifikat nachweisen müssen.
Alternativ können diese Wähler auch ein Antragsformular beim Postamt erhalten. Auf dem Formular müssen sie die Postanschrift angeben, an die die Wahlunterlagen geschickt werden sollen.
Es ist nicht möglich, online oder durch einen Stellvertreter zu wählen.
Bedingungen am Wahltag
Die Wähler müssen sich bei ihrer Ankunft im Wahllokal durch einen gültigen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ausweisen.
Mobile EU-Bürger müssen sich im Wahllokal mit ihrer Aufenthaltskarte ausweisen.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Um an den EP-Wahlen in Spanien teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie muss die spanische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates sein
Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Spanien haben, um dort wählen zu können. Sie müssen in der Gemeinde ihres gewöhnlichen Aufenthalts (padrón municipal) als Einwohner gemeldet sein (empadronamiento).
Bedingungen für die Eintragung
Staatsangehörige. Spanische Wähler werden von den spanischen Behörden automatisch für die Wahl registriert.
Spanische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb Spaniens können im Ausland wählen, sofern sie im Konsularregister für spanische Staatsbürger im Ausland (CERA) eingetragen sind. Sie müssen ihre Eintragung in dieses Register mindestens zwei oder drei Monate vor den Wahlen beantragen. Nach Ausrufung der Wahlen müssen sie spätestens 25 Tage nach dem Datum der Wahlbekanntmachung beim Konsulat einen Antrag auf Stimmabgabe stellen. Die Stimmabgabe erfolgt im spanischen Konsulat des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Spanier, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, müssen sich als Nichtansässige bei dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Konsulat anmelden. Wenn Wahlen angesetzt sind, müssen sie spätestens 25 Tage nach der Wahlbekanntmachung beim Konsulat einen Antrag auf Stimmabgabe stellen.
Mobile EU-Bürger. Mobile EU-Bürger sind in Spanien wahlberechtigt, sofern sie sich zuvor in das Register der Gemeinde, in der sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben (padrón municipal), haben eintragen lassen. Sobald sie in das Gemeinderegister eingetragen sind, müssen sie ihre Absicht, in Spanien zu wählen, entweder über das online zugängliche Cl@ve-System (https://sede.ine.gob.es/manifestacion_voluntad_voto_en) oder durch Rücksendung des speziellen Antragsformulars an die Provinzdelegation des Wahlbüros oder an die Gemeinde, in der sie eingetragen sind, erklären. (https://sede.ine.gob.es/manifestacionVotoPermanente/impresoDFA/CERE.DFA_ES.pdf) Die Eintragung in die Kommunalregister und die förmlichen Erklärungen müssen bis spätestens 30. Januar 2024 erfolgen.
Ausnahmen
Spanische Staatsangehörige oder mobile EU-Bürger, denen das Stimmrecht durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung in Spanien entzogen wurde, oder mobile EU-Bürger, die ihr Stimmrecht in ihrem Heimatstaat verloren haben, dürfen so lange nicht wählen, wie die Strafe gilt.