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Tschechische Republik

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Die Stimmabgabe erfolgt persönlich in den Wahllokalen des Gemeindebezirks, in dem der/die Wähler/-in registriert ist.

Alternative Methoden

Ein/-e Wähler/-in, der/die außerhalb der Tschechischen Republik wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen. Der Wahlschein kann bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltermin persönlich, direkt bei der entsprechenden Gemeinde beantragt werden oder durch einen schriftlichen Antrag, der spätestens am 8. Tag vor der Wahl um 16 Uhr bei der Gemeinde eingehen muss (diese Fristen galten für die Wahlen 2019 und müssen für die Wahlen 2024 noch bestätigt werden). Der Antrag kann auch über eine Datenbox oder per Post mit beglaubigter Unterschrift gesendet werden. Der Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahlbezirk der Tschechischen Republik. Die Stimmabgabe per Post, durch Bevollmächtigte oder online ist nicht möglich.

Bedingungen am Wahltag

Wähler/-innen müssen ihre Identität im Wahllokal mit einem Personalausweis oder Reisepass bestätigen. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Eine Bürger/-in muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um an Europawahlen in Tschechien teilnehmen zu können: – die tschechische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – am zweiten Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden.

Mobile EU-Bürger

EU-Bürger/-innen müssen ihren Wohnsitz in Tschechien haben und unmittelbar vor dem Wahltag mindestens 45 Tage dort gelebt haben.

Bedingungen für die Eintragung

Tschechische Staatsangehörige: Tschechische Staatsangehörige müssen sich nicht im Voraus registrieren, um wählen zu können, da die Behörden jede/-n Bürger/-in im Wahlalter automatisch anhand ihres Wohnsitzes registrieren. Tschechische Staatsangehörige können nur in Tschechien wählen, nicht aus dem Ausland. Mobile EU-Bürger/-innen: Mobile EU-Bürger/-innen müssen sich spätestens 40 Tage vor dem Wahltag in das Wählerverzeichnis ihrer Wohngemeinde eintragen lassen. Sie müssen dies persönlich tun.

Ausnahmen

Mobile EU-Bürger/-innen haben bei Europawahlen in Tschechien kein Wahlrecht, wenn ihnen das Wahlrecht in ihrem Heimatland entzogen wurde. Tschechien schränkt das Wahlrecht von Inhaftierten nicht ein.

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