Sprache auswählen

Offizielle Website (Link)

Wo und wie kann man wählen?

Primäre Methode

Wähler/-innen mit Wohnsitz in Belgien müssen persönlich in dem dafür vorgesehenen Wahllokal in der Gemeinde abstimmen, in der sie ihren offiziellen Wohnsitz haben. Jede Gemeinde verfügt über mindestens ein Wahllokal. Für belgische Staatsangehörige besteht Wahlpflicht. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden (10 € beim ersten Mal und bis zu 25 €) und der Verlust des Wahlrechts für 10 Jahre ausgesprochen werden, wenn der/die Bürger/-in innerhalb von 15 Jahren mindestens viermal nicht gewählt hat.

Alternative Methoden

Während die Briefwahl für im Ausland lebende Belgier/-innen möglich ist, ist es Wähler/-innen mit Wohnsitz in Belgien nicht möglich, per Briefwahl abzustimmen. Eine Stimmrechtsvertretung ist jedoch möglich. Die erforderlichen Formulare sind bei den kommunalen Behörden erhältlich. In Belgien ist eine Online-Abstimmung nicht möglich.

Anforderungen am Wahltag

Wähler/-innen müssen zwei Dokumente zum Wahllokal mitbringen: (I) ihren Personalausweis und (II) das Schreiben der Gemeindeverwaltung, in dem sie angewiesen werden, in diesem bestimmten Wahllokal abzustimmen. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen.

Wer kann wählen?

Allgemeines

Ein/-e Bürger/-in muss die folgenden Anforderungen erfüllen, um an EP-Wahlen in Belgien teilnehmen zu können: – die belgische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – mindestens 16 Jahre alt sein; und – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.

Mobile EU-Bürger/-innen

EU-Bürger/-innen müssen im Melderegister bzw. im Ausländerregister ihrer Wohnsitzgemeinde in Belgien eingetragen sein. Diese Bedingung muss bis spätestens 1. April 2024 erfüllt sein.

Registrierungsvoraussetzungen:

Belgische Staatsangehörige: Belgische Staatsangehörige müssen sich nicht im Voraus registrieren, da dies automatisch seitens der Behörden erfolgt. Wenn sie jedoch kürzlich ihre Wohnadresse geändert haben, sollten sie überprüfen, ob ihre Eintragung in die Wählerlisten korrekt ist. Belgische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können (I) persönlich in Belgien, (II) durch einen/-r Bevollmächtigten in Belgien, (III) persönlich im Konsulat im Ausland, (IV) durch einen/-r Bevollmächtigten im Konsulat, (V) per Post und (VI) per E Mail abstimmen. Belgische Staatsangehörige, die in dem Aufnahmemitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, für Kandidaten/-innen des Wohnsitzstaates stimmen möchten, müssen im belgischen konsularischen Bevölkerungsregister an ihrem Wohnort eingetragen sein und sich über die konsularische Vertretung, in der sie registriert sind, zur Stimmabgabe anmelden. – Mobile EU-Bürger/-innen: Mobile EU-Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in Belgien müssen sich registrieren, um wählen zu können. EU-Bürger/-innen müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sein, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben. Dazu müssen sie das Formular C/1 online ausfüllen (https://www.inscription.elections.fgov.be) oder können das Formular bei der Gemeindeverwaltung ihres Hauptwohnsitzes erhalten. Im Rahmen der Registrierung müssen mobile EU-Bürger/-innen bestätigen, dass sie sich entschieden haben, sich bei der Europawahl in ihrem Heimatland der Stimme zu enthalten und dass ihnen ihr Wahlrecht in ihrem Heimatland nicht entzogen wurde.

Ausschlüsse

Belgische Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen können ihr Wahlrecht in Belgien verlieren, wenn sie aufgrund einer Straftat durch eine gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Darüber hinaus darf EU-Bürgern/-innen das Wahlrecht in ihrem Heimatstaat nicht durch ein gerichtliches Urteil oder eine Verwaltungsentscheidung entzogen worden sein.

Sign up now to receive voting reminders.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.