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Bulgarien

Offizielle Website (Link)

Wo und wie kann man wählen?

Primäre Methode

Wähler/-innen in Bulgarien müssen persönlich im Wahllokal der Gemeinde abstimmen, in der ihr ständiger Wohnsitz (gemäß den Angaben in Ihrem Personalausweis) registriert ist. In Bulgarien besteht eine Wahlpflicht. Da das bulgarische Verfassungsgericht jedoch im Jahr 2017 den Artikel, der Sanktionen für die Nichtwahl vorsah, aufgehoben hat, wird diese Verpflichtung praktisch nicht mehr durchgesetzt.

Alternative Methode

Wähler/-innen, die ihre Stimme in einem anderen Wahllokal als dem der Gemeinde, in der sie mit ihrem Wohnsitz gemeldet sind, abgeben möchten, können bis spätestens 14 Tage vor dem Wahltag bei der Gemeindebehörde, in der sie ihre Stimme abgeben möchten, einen entsprechenden Wahlantrag stellen. Behinderte Wähler/-innen, die nicht in der Lage sind, in das Wahllokal zu gehen, können bis spätestens 14 Tage vor dem Wahltag ihre Stimme zu Hause über eine mobile Wahlurne abgeben. Ausnahmen von der persönlichen Stimmabgabe sind auch für Schüler/-innen und Studenten/-innen möglich. Die Stimmabgabe per Post, durch Bevollmächtigte oder online ist nicht möglich.

Anforderungen am Wahltag

Bulgarische Staatsangehörige: Bulgarische Staatsangehörige müssen zur Identifizierung im Wahllokal lediglich einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Mobile EU-Bürger/-innen: Wahlberechtigt ist ein/-e mobile/-r EU-Bürger/-in unter Angabe seiner/ihrer Personalnummer, der Nummer des Personalausweises bzw. Reisepasses sowie der Nummer der Wohnsitzbescheinigung und des darauf vermerkten Meldedatums. Vor der Stimmabgabe muss eine Standarderklärung abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass der/die Wahlberechtigte im Heimatland nicht bei denselben Wahlen für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gestimmt hat. K6

Wer kann wählen?

Allgemeines

Um an den Wahlen zum Europäischen Parlament in Bulgarien teilnehmen zu können, muss ein/-e Bürger/-in die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – die bulgarische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – mindestens 18 Jahre alt sein; – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.

Mobile EU-Bürger/-innen

EU-Bürger/-innen müssen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Bulgarien haben und vor der Wahl mindestens 3 Monate in Bulgarien oder einem anderen EU-Land gelebt haben.

Registrierungsvoraussetzungen

Bulgarische Staatsangehörige: Es ist nicht erforderlich, sich im Voraus anzumelden, um wählen zu können, da die Anmeldung automatisch auf der Grundlage der Wohnadresse erfolgt. Wenn Sie kürzlich Ihre Wohnanschrift geändert haben, ist es ratsam, sich bei der nationalen Wahlbehörde zu erkundigen, ob Ihre Eintragung in den Wählerverzeichnissen korrekt ist. Bulgarische Staatsangehörige, die sich am Wahltag im Ausland aufhalten, können in einem im Ausland eingerichteten Wahllokal wählen, indem sie einen gültigen Ausweis vorlegen und eine auf einem Standardformular ausgefüllte Erklärung abgeben, das den Wählern oder Wählerinnen im entsprechenden Wahllokal ausgehändigt wird. Eine vollständige Liste der im Ausland ansässigen Wahllokale wird von der Zentralen Wahlkommission vor dem Wahltag veröffentlicht. – Mobile EU-Bürger/-innen: Mobile EU-Bürger/innen müssen sich registrieren, indem sie eine Erklärung ausfüllen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, und diese bei ihrer örtlichen Verwaltung einreichen. Die Erklärung muss spätestens 40 Tage vor dem Wahltag eingereicht werden. Informationen zum Registrierungsprozess werden auf der Website der Zentralen Wahlkommission (https://www.cik.bg/en/) zur Verfügung gestellt.

Ausschlüsse

Bulgarische Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen, denen in ihrem Heimatland das Wahlrecht entzogen wurde, können in Bulgarien nicht an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.

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