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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Die Wähler/-innen in Dänemark müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnadresse richtet. Das zuständige Wahllokal ist auf dem Stimmzettel angegeben.
Alternative Methoden
In Dänemark ist die Briefwahl möglich. Der Stimmzettel für die vorzeitige Stimmabgabe kann frühestens 6 Wochen und spätestens 3 Werktage vor dem Wahltag in jedem Bürgerservicezentrum in Dänemark abgeholt werden. Wähler/-innen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Stimme abzugeben, können auch von zu Hause aus wählen, indem sie sich mindestens 12 Tage vor dem Wahltag an ihr örtliches Bürgerservicezentrum wenden. In Dänemark ist eine Stimmabgabe durch eine/-n Bevollmächtigten oder eine Online-Abstimmung nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Bei der persönlichen Abstimmung müssen die Wähler/-innen einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Führerschein mitbringen und nach der Abstimmung unterschreiben. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Um an den Wahlen zum Europäischen Parlament in Dänemark teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – die dänische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – mindestens 18 Jahre alt sein; und – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.
Mobile EU-Bürger
: EU-Bürger/-innen müssen im Zentralen Personenregister (CPR) mit Wohnsitz in Dänemark registriert sein.
Bedingungen für die Eintragung
– Dänische Staatsangehörige: Dänische Staatsangehörige müssen sich für die Stimmabgabe nicht vorab registrieren, da dies automatisch seitens der Behörden erfolgt. Im Falle einer kürzlich erfolgten Änderung der Wohnadresse empfiehlt es sich jedoch, sich bei der nationalen Wahlbehörde zu erkundigen, ob die Eintragung in die Wahlliste korrekt ist. Es gibt einige Einschränkungen für dänische Staatsangehörige, die im Ausland wählen. Dänische Wähler/-innen mit Wohnsitz im EU-Ausland müssen sich bei der Gemeinde Kopenhagen registrieren lassen. Die Registrierung kann persönlich erfolgen oder per E-Mail an die Københavns Kommune (folkeregister@kff.kk.dk). Dänische Wähler/-innen mit Wohnsitz außerhalb der EU können nur dann wählen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Abreise nach Dänemark zurückkehren werden. Dänische Staatsangehörige, die im Ausland für eine dänische Institution oder Firma arbeiten, Studenten/-innen und diejenigen, die für eine dänische Wohltätigkeitsorganisation arbeiten, können unter bestimmten Bedingungen ihr Wahlrecht ausüben. Um wählen zu können, müssen sie die Eintragung in die Wählerliste der dänischen Gemeinde beantragen, in der sie vor ihrem Wegzug gewohnt haben. Sobald sie auf der Wählerliste stehen, können sie persönlich oder per Post über die dänischen Botschaften und Konsulate im Ausland abstimmen. – Mobile EU-Bürger/-innen: Mobile EU-Bürger/-innen müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen, indem sie einen Antrag in der Gemeinde stellen, in der sie ihren Wohnsitz haben. Sie müssen sich in der Regel mindestens fünf Wochen vor dem Wahltag registrieren. Dies kann online erfolgen (https://elections.im.dk/Media/638430782849544503/ENG%20Ans%C3%B8gningsskema%20online.pdf).
Ausnahmen
Nicht-dänische Staatsangehörige, die durch ein rechtskräftiges Urteil oder eine Verwaltungsentscheidung aus Dänemark ausgewiesen wurden, haben bei den EP-Wahlen in Dänemark kein Stimmrecht. Dänemark schränkt das Wahlrecht von Inhaftierten nicht ein. Personen, die auf den Färöer-Inseln oder in Grönland leben, sind bei der Wahl zum Europäischen Parlament nicht wahlberechtigt, da die Färöer-Inseln und Grönland nicht Teil der EU sind.