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Frankreich

Offizielle Website (Link)Offizielle Website (Circulaire van het ministerie van Binnenlandse Zaken) (Link)

Wo und wie kann man wählen?

Primäre Methode

Wähler/-innen in Frankreich müssen in einem Wahllokal im Rathaus ihrer Gemeinde wählen, abhängig davon, ob sie dort seit mindestens sechs Monaten wohnhaft sind oder ob in den letzten zwei Jahren lokale Steuern gezahlt wurden. Im Einzelnen: – die Gemeinde, in der Sie ihren Wohnsitz haben oder seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen wohnen – die Gemeinde, in der sie seit mindestens zwei Jahren örtlicher Steuerpflicht unterliegen; zusätzlich: Auch der Ehegatte (nicht jedoch der/die Lebenspartner/-in) kann sich nach dieser Regelung in dieser Gemeinde anmelden – die Gemeinde, in der das Unternehmen, dessen Geschäftsführer/-in oder Mehrheitsaktionär/-in sie seit mindestens zwei Jahren sind, seit mindestens zwei Jahren der örtlichen Steuer unterliegt; – Für Militärangehörige, Seeleute und Personen ohne festen Wohnsitz gelten zusätzliche Regelungen.

Alternative Methode

Obwohl die Stimmabgabe per Brief oder Online in Frankreich nicht möglich ist, ist es möglich, durch eine/-n Bevollmächtigten abzustimmen und einen anderen registrierte/-n Wähler/-in mit der Stimmabgabe im Namen der Person zu beauftragen („par procuration“).

Anforderungen am Wahltag

In Frankreich müssen Wähler/-innen ihre Wahlkarte und ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen, letztere können jedoch auch ein gültiges Aufenthaltsdokument als Identitätsnachweis vorlegen.

Wer kann wählen?n wählen?n wählen?

Allgemeines

Ein/-e Bürger/-in muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um an den Wahlen zum Europäischen Parlament in Frankreich teilnehmen zu können: – die französische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – mindestens 18 Jahre alt sein; – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden.

Mobile EU-Bürger/-innen

Um wählen zu dürfen, müssen EU-Bürger/-innen ihren Wohnsitz in Frankreich haben. Um dies nachzuweisen, müssen Sie eine aktuelle Stromrechnung vorlegen, die weniger als drei Monate alt ist und auf der Ihr Name und Ihre Adresse aufgeführt sind.

Registrierungsvoraussetzungen

Registrierungsvoraussetzungen: – Französische Staatsangehörige: Französische Staatsbürger/-innen müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen, es sei denn, sie haben sich zuvor registriert oder wurden von ihrer Gemeinde über eine automatische Registrierung informiert. Es empfiehlt sich jedoch, sich nach einer Adressänderung oder bei Erstwählern, die nicht von den örtlichen Behörden kontaktiert wurden, in der neuen Gemeinde anzumelden. Französische Staatsbürger/-innen mit Wohnsitz im Ausland können sich beim französischen Konsulat oder in einer bestimmten Gemeinde in Frankreich als Wähler/-in registrieren lassen, darunter zum Beispiel (I) die Gemeinde, in der sie geboren wurden, (II) die Gemeinde, in der sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, (III) die Gemeinde, in der sie ihren letzten Wohnsitz für mindestens 6 Monate hatten, (IV) die Gemeinde, in der einer ihrer Verwandten in aufsteigender Linie geboren wurde, wahlberechtigt war oder ist, (V) die Gemeinde, in der einer ihrer Verwandten (bis zum 4. Grad wohnte). – Mobile EU-Bürger/-innen: Mobile EU-Bürger/-innen, die wählen möchten, müssen sich in das Wählerverzeichnis einer der folgenden Gemeinden eintragen: (I) der Gemeinde, in der sie ihren ständigen Wohnsitz haben, (II) der Gemeinde, in der der mobile EU-Bürger/-in in den letzten 6 Monaten seinen/ihren Wohnsitz hatte, (III) die Gemeinde, in der der/die mobile EU-Bürger /-in Steuern zahlt, oder (IV) die Gemeinde, in der das Unternehmen, das dem/der mobilen EU-Bürger/-in gehört oder von ihm geführt wird, registriert ist. Mobile EU-Bürger/-innen können die Registrierung online, per Post oder in den Räumlichkeiten der Gemeinde beantragen, jeweils bis zum sechsten Freitag vor der Wahl.

Ausschlüsse

Staatsangehörige oder mobile EU-Bürger/-innen, denen die Rechts- und Geschäftsfähigkeit entzogen wurde oder denen das Wahlrecht entzogen wurde, dürfen in Frankreich nicht an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.

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