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Lettland

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Die Wähler müssen am Wahltag persönlich im Wahllokal wählen oder in den Tagen vor der Wahl, wenn das Wahllokal geöffnet ist.

Die Wähler werden mindestens 70 Tage vor dem Wahltag durch eine schriftliche Benachrichtigung an ihre Wohnanschrift in Lettland über ihr zugewiesenes Wahllokal informiert.

Alternative Methoden

Den Wählern stehen unter bestimmten Umständen zwei alternative Wahlmethoden zur Verfügung.

Die Stimmabgabe zu Hause ist nur auf Antrag für behinderte Wähler, Betreuer von kranken Personen, Wähler in medizinischen Behandlungseinrichtungen, Wähler, die sich in Haft befinden oder gegen die eine freiheitsentziehende Maßnahme verhängt wurde, möglich.Die Stimmabgabe zu Hause findet am Tag vor dem Wahltag statt.

Briefwahl ist nur auf Antrag für lettische Wähler möglich, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten. Die Online-Wahl ist nicht möglich. Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist nicht möglich.

Bedingungen am Wahltag

Bedingungen am Wahltag. Wähler sollten eingültiges Ausweisdokument wie einen Reisepass, Personalausweis oder eine Aufenthaltskarte vorlegen.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in Lettland teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die lettische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU- Mitgliedstaates mit Wohnsitz in Lettland sein
  • Sie muss mindestens 18 Jahre alt sein

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Lettland haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige. Lettische Staatsbürger werden von der Zentralen Wahlkommission auf der Grundlage des Bevölkerungsregisters der Republik Lettland automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Lettische Staatsangehörige, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten, können ihre Stimme per Brief oder in den von den lettischen Konsulaten betriebenen Wahllokalen im Ausland abgeben. Der Antrag auf Stimmabgabe aus dem Ausland kann online gestellt werden.
  • Mobile EU-Bürger. Mobile EU-Bürger mit Wohnsitz in Lettland, die in Lettland wählen möchten, müssen sich mindestens 30 Tage vor dem Wahltag bei der Zentralen Wahlkommission registrieren lassen. Das schriftliche Formular kann per Post oder persönlich eingereicht werden, alternativ auch online oder per E-Mail, wenn es mit einer sicheren elektronischen Signatur versehen ist. Auf dem Formular müssen die EU-Bürger bestätigen, dass sie nicht in ihrem
  • Heimatmitgliedstaat wählen werden.

    Ausnahmen

    Mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, dürfen in Lettland nicht an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Für Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, gibt es in Lettland keine Wahlbeschränkungen. Es bestehen auch keine Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen.

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