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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Die Wähler müssen am Wahltag persönlich im Wahllokal wählen oder in den Tagen vor der Wahl, wenn das Wahllokal geöffnet ist.
Die Wähler werden mindestens 70 Tage vor dem Wahltag durch eine schriftliche Benachrichtigung an ihre Wohnanschrift in Lettland über ihr zugewiesenes Wahllokal informiert.
Alternative Methoden
Den Wählern stehen unter bestimmten Umständen zwei alternative Wahlmethoden zur Verfügung.
Die Stimmabgabe zu Hause ist nur auf Antrag für behinderte Wähler, Betreuer von kranken Personen, Wähler in medizinischen Behandlungseinrichtungen, Wähler, die sich in Haft befinden oder gegen die eine freiheitsentziehende Maßnahme verhängt wurde, möglich.Die Stimmabgabe zu Hause findet am Tag vor dem Wahltag statt.
Briefwahl ist nur auf Antrag für lettische Wähler möglich, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten. Die Online-Wahl ist nicht möglich. Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Bedingungen am Wahltag. Wähler sollten eingültiges Ausweisdokument wie einen Reisepass, Personalausweis oder eine Aufenthaltskarte vorlegen.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Um an den EP-Wahlen in Lettland teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Lettland haben, um dort wählen zu können.
Bedingungen für die Eintragung
Ausnahmen
Mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, dürfen in Lettland nicht an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Für Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, gibt es in Lettland keine Wahlbeschränkungen. Es bestehen auch keine Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen.