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Luxemburg

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Wähler in Luxemburg müssen ihre Stimme persönlich im Hauptwahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde oder in den durch großherzoglichen Beschlussfestgelegten Wahllokalen abgeben.

Die Stimmabgabe in Luxemburg ist für alle registrierten Wähler (luxemburgische Staatsangehörige und mobile EU- Bürger) obligatorisch. Diejenigen, die nicht an der Wahl teilnehmen können, müssen ihre Abwesenheit beiderörtlichen Staatsanwaltschaft begründen und die erforderlichen Belege vorlegen. Ungerechtfertigte Stimmenthaltungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Im Wiederholungsfall wird die Strafe verschärft.

Von der Wahlpflicht ausgenommen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde als derjenigen wohnen, in der sie zur Wahl aufgefordert werden, sowie Wähler, die älter als 75 Jahre sind.

Alternative Methoden

Alle in die Wählerlisteneingetragenen Wähler können im Rahmen der EP- Wahlen per Briefwahl wählen. Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, müssen die Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts benachrichtigen undonlineunter https://www.myguichet.lu, eine Wahlkarte beantragen, mit einem Brief oder mit einem vorgedruckten Formular, das bei der Verwaltung erhältlich ist.

  • Wenn die Wahlkarte an eine Adresse in Luxemburg geschickt werden soll, muss der Antrag frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Wahltermin online gestellt oder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden.
  • Wenn die Wahlkarte an eine Adresse im Ausland geschickt werden soll, muss der Antrag bis 40 Tage vor dem Wahltag gestellt werden.

  • Bedingungen am Wahltag

    Wähler müssen mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder ihrerAufenthaltsgenehmigung zum Wahllokal gehen. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte ist nicht obligatorisch.

    Wer darf wählen?

    Allgemeines

    Um an den EP-Wahlen in Luxemburg teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die luxemburgische Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen
  • Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und
  • Sie muss die Bürgerrechte besitzen und darf das Wahlrecht weder in Luxemburg noch in ihrem Heimatland verloren haben

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, um dort wählen zu können. Es gibt keine Mindestwohnsitzanforderung mehr (vor 2013 war ein zweijähriger Wohnsitz erforderlich, um das Wahlrecht zu erlangen).

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige.Luxemburgische Staatsangehörige werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Luxemburgische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können an den EP-Wahlen per Briefwahl teilnehmen.
  • Mobile EU-Bürger. Mobile EU-Bürger können sich für die EP-Wahlen in Luxemburg registrieren lassen, indem sie bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen: entweder online über MyGuichet.lu oder in Papierform durch Einreichung eines Antragsformulars bei der Wohnsitzgemeinde der betreffenden Person. Mobile EU-Bürger, die bereits in den Wählerverzeichnissen für die EP-Wahlen eingetragen waren, müssen sich nicht mehr registrieren lassen. Einmal registriert, ist die Stimmabgabe bei den folgenden Wahlen obligatorisch. Zu beachten ist, dass die Eintragung in die Wählerlisten für die Kommunalwahlen die Eintragung für die EP-Wahlen nicht ersetzt. Wähler können sich jederzeit aus den Wählerlisten streichen lassen.

  • Ausnahmen

    Luxemburgische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in Luxemburg oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in Luxemburg teilnehmen.

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