Sprache auswählen

Geh zurück

Rumänien

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Die Wähler können überall in Rumänien persönlich wählen und nicht nur in den ihnen zugewiesenen Wahllokalen. Das Wählerverzeichnis und die Adressen der Wahllokale sind online verfügbar (https://www.roaep.ro/prezentare/#).

Alternative Methoden

Kann ein Wähler aus Gründen der Invalidität oder Krankheit nicht zum Wahllokal gebracht werden, darf der Vorsitzende des Wahlbüros des Wahllokals genehmigen, dass sich ein Team von mindestens zwei Mitgliedern des Wahlbüros mit einer speziellen Wahlurne und dem Wahlmaterial zum Wohnsitz des Wählers begibt, damit dieser wählen kann. Die Antragstellung hierfür muss spätestens am Tag vor der Wahl erfolgen und Kopien von ärztlichen oder anderen amtlichen Dokumenten enthalten, aus denen hervorgeht, dass der Wähler nicht in der Lage ist, seine Stimme abzugeben.

EU-Wähler, die am Wahltag in einem anderen Wahllokal als demjenigen wählen möchten, in dem sie in das Sonderwählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen nur dann wählen, wenn das Bezirks- oder Sektorwahlbüro bestätigt, dass sie in das besondere Wählerverzeichnis für diesen Ort eingetragen sind. Ein solcher Antrag kann telefonisch beim Leiter des Wahlbüros des Wahllokals gestellt werden.

Für Rumänen im Ausland ist die Stimmabgabe durch einen Stellvertreter erlaubt, erfordert aber eine vorherige Registrierung.

Online-Wahlen oder Briefwahl sind in Rumänien nicht möglich.

Bedingungen am Wahltag

Die Stimmabgabe muss mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in dem dafür vorgesehenen Wahllokal erfolgen.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in Rumänien teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und
  • Sie muss in das Wählerverzeichnis eingetragen sein (dies gilt sowohl für Rumänen als auch für mobile EU-Bürger)

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Rumänien haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige. Die Registrierung als Wähler ist obligatorisch. Rumänische Staatsangehörige werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Rumänische Staatsangehörige, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten, können sich bei der Stimmabgabe vertreten lassen. Dazu müssen sie sich jedoch bei dem rumänischen Konsulat des Landes, in dem sie sich aufhalten, mit dem erforderlichen Antragsformular registrieren lassen (https://www.roaep.ro/prezentare/#upload/public/For mulareCereri/Cerere_inscriere_vot_in_strainatate.pd f). In den rumänischen Konsulaten können gesonderte Wahllokale eingerichtet werden, wenn mindestens 100 Personen ihre Stimme abgeben wollen. Diese Möglichkeit besteht auch für EU-Bürger mit Wohnsitz in Rumänien, die sich am Wahltag im Ausland aufhalten.

  • Mobile EU-Bürger. EU-Bürger mit Wohnsitz in Rumänien müssen die Eintragung in die Sonderwählerlisten beantragen, um wählen zu können. Dieser Antrag muss schriftlich beim Bürgermeister des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes gestellt werden, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises. Der Antrag muss mindestens 60 Tage vor dem Wahltag gestellt werden, unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars (https://www.roaep.ro/prezentare/#upload/public/For mulareCereri/Cerere_inscriere_RE_resedinta_Romani a.pdf).

  • Ausnahmen

    Rumänische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in Rumänien oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in Rumänien teilnehmen.

    Sign up now to receive voting reminders.

    This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.