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Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

In Ungarn lebende Wahlberechtigte müssen ihre Stimme persönlich in dem Wahllokal abgeben, das ihnen aufgrund ihrer Anschrift zugewiesen wurde und das in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Alternative Methoden

Registrierte Wahlberechtigte mit einer offiziellen Adresse in Ungarn könnenauchonline (https://www.valasztas.hu) einen Antrag stellen, um in einem anderen Wahllokal zu wählen. Registrierte Wahlberechtigte, die keine offizielle Adresse in Ungarn haben, können durch Briefwahl wählen und den Stimmzettel so zurücksenden, dass er mindestens 48 Stunden vor dem Wahltag im Nationalen Wahlbüro eingeht.

In Ungarn ist es nicht möglich, durch einen Bevollmächtigten oder online abzustimmen.

Bedingungen am Wahltag

Wahlberechtigte in Ungarn müssen ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein sowie ihre ungarische Einwohnerkarte (auch bekannt als ‚lakcímet igazoló hatósági igazolvány‘, oder einfach ‚lakcímkártya‘) vorlegen. Die gleichen Auflagen gelten sowohl für Inländer als auch für mobile EU-Bürger.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in Ungarn teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die ungarische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU- Mitgliedstaates sein;
  • mindestens 18 Jahre alt oder 16 Jahre alt und verheiratet sein; und
  • nicht von der Wahl ausgeschlossen worden sein.

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen in Ungarn ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Inländer. Ungarische Bürger, die eine offizielle Adresse in Ungarn haben, müssen sich nicht in das Wählerverzeichnis eintragen, da dies automatisch geschieht. Der oder die eingetragene Wahlberechtigte wird für 10 Jahre in das Verzeichnis aufgenommen, danach kann eine Verlängerung der Registrierung beantragt werden. Ungarinnen und Ungarn ohne offizielle Adresse in Ungarn müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen, um wählen zu können.

  • Ungarische Staatsbürger, die im Ausland leben, dürfen wählen:

  • wenn sie ihren Wohnsitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat haben und ihre Adresse in Ungarn beibehalten, können sie in einem Wahllokal wählen, das von der ungarischen Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem sie wohnen, eingerichtet wurde (andernfalls können sie nicht an ungarischen Listen teilnehmen, wenn sie keine Adresse in Ungarn haben).
  • wenn sie ihren Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land haben und eine Adresse in Ungarn beibehalten, können auch sie in einem Wahllokal wählen, das von der ungarischen Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem sie wohnen, eingerichtet wurde
  • wenn sie ihren Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land und in Ungarn keine Adresse haben, können sie per Briefwahl wählen.
  • Dazu müssen sie sich in das von der ungarischen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland geführte Wählerverzeichnis eintragen.

  • Mobile EU-Bürger. Mobile EU-Bürger, die in Ungarn wohnen und dort an den Europawahlen teilnehmen möchten, müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie können dies per E-Mail oder im Wahlbüro vor Ort tun, aber auch online unter (https://magyarorszag.hu/szuf_szolg_lista?kategoria=VL)

  • Ausnahmen

    Inländer und mobile EU-Bürger, die durch eine gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, können in Ungarn nicht wählen.

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