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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Die Wähler/-innen in Zypern müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnadresse richtet. Informationen über das einer Person zugewiesene Wahllokal werden 15 Tage vor der Wahl veröffentlicht (http://wtv.elections.moi.gov.cy). Eine Wahlpflicht besteht für Staatsangehörige und auch für Nicht-Zyprioten/-innen, die in Zypern registriert sind.
Alternative Methoden
Wähler/-innen können in Zypern nicht per Post, Stimmrechtsvertreter oder online abstimmen; es ist nur die persönliche Abstimmung erlaubt.
Bedingungen am Wahltag
Wähler/-innen müssen ihren Personalausweis und ihre Wahlkarte zum Wahllokal mitbringen. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Ein/-e Bürger/-in muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um an EP-Wahlen in Zypern teilnehmen zu können: – die zyprische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaats sein; – mindestens 18 Jahre alt sein – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger/-innen müssen seit mindestens 6 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Zypern haben. Angerechnet wird auch der Aufenthalt in einem anderen EU-Land.
Bedingungen für die Eintragung
Zypriotische Staatsangehörige: Wähler/-innen müssen sich innerhalb von 30 Tagen bei den Bezirksverwaltungen, den Bürgerservicezentren oder den Bezirkspostämtern registrieren lassen. Bürger/-innen bis 25 Jahre müssen einen Antrag auf Registrierung stellen und können dies online tun (https://voter-registration.service.gov.cy/). Ältere Bürger/-innen müssen bei einem Bezirksverwaltungsbeamten vorstellig werden und müssen ein Sozialversicherungsdokument vorlegen als Nachweis dafür, dass sie ihren Wohnsitz in Zypern haben. Bei den letzten Wahlen konnten Wähler/-innen im Ausland in Wahlzentren wählen, die in ausgewählten EU-Ländern, darunter Griechenland und Belgien, eingerichtet wurden. Ein/-e Wähler/-in, der dies tun möchte, muss innerhalb der von der Wahlbehörde festgesetzten Frist ein Formular einreichen, in dem er/sie seinen/ihren Willen zum Ausdruck bringt, im Ausland wählen zu wollen. Mobile EU-Bürger/-innen: EU-Bürger/-innen müssen sich registrieren, um wählen zu können. Im Rahmen der Registrierung geben mobile EU-Bürger/-innen eine Erklärung ab, in der sie bestätigen, dass sie ihr Wahlrecht in ihrem Heimatland nicht verloren haben und ihr Wahlrecht ausschließlich in Zypern ausüben werden.
Ausnahmen
Mobile EU-Bürger/-innen haben kein Wahlrecht bei den Europawahlen in Zypern, wenn ihnen das Wahlrecht in ihrem Heimatland entzogen wurde. Zypern schränkt das Wahlrecht von Inhaftierten nicht ein.