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die Niederlande

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Wahlberechtigte in den Niederlanden können ihre Stimme überall in den Niederlanden persönlich in einem Wahllokal ihrer Wahl abgeben.

Alternative Methoden

Wahlberechtigte in den Niederlanden können auch durch einenBevollmächtigten abstimmen, indem sie einem oder einer anderen Wahlberechtigten eine Vollmacht erteilen, die ihn oder sie ermächtigt, in ihrem Namen abzustimmen. Um eine andere Person zu ermächtigen, als ihr Bevollmächtigter abzustimmen, muss der oder die Wahlberechtigte entweder die Rückseite seiner oder ihrer Wahlbenachrichtigung (’stempas‘) ausfüllen oder eine separate Vollmachtbescheinigung (Muster L8)einreichen. Die Vollmachtbescheinigung muss spätestens fünf Tage vor der Wahl bei der Gemeinde eingereicht werden.

Die Online-Wahl ist in den Niederlanden nicht möglich.

Bedingungen am Wahltag

Wahlberechtigte in den Niederlanden müssen ihren Personalausweis und eine Wahlbenachrichtigung (’stempas‘) vorlegen. Die gleichen Auflagen gelten sowohl für Inländer als auch für mobile EU-Bürger.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in den Niederlanden teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU- Mitgliedstaates sein;
  • mindestens 18 Jahre alt sein und
  • nicht von der Wahl ausgeschlossen worden sein.

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Inländer. Niederländische Staatsbürger müssen sich nicht registrieren lassen, außer sie wohnen im Ausland und möchten in den Niederlanden wählen.
  • Niederländische Staatsbürger, die im Ausland wohnen, aber an den Europawahlen in den Niederlanden teilnehmen möchten, müssen sich einmalig bei der Gemeinde Den Haag als niederländische Wahlberechtigte im Ausland registrieren lassen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, per Briefwahl, durch einen Bevollmächtigten oder persönlich mit einem Wählerausweis (‚kiezerspas‘) zu wählen, falls sie am Wahltag in den Niederlanden sind. Niederländische Wahlberechtigte, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, können nur durch einen Bevollmächtigten wählen.
  • Mobile EU-Bürger. Mobile EU-Bürger müssen sich vor dem 23. April 2024 registrieren lassen, indem sie das Formular Y-32 ausfüllen, um an den EP-Wahlen teilnehmen zu können. Dies ist eine einmalige Registrierung, die bei der Gemeinde, in der die oder der Wahlberechtigte wohnt, eingereicht werden muss. Auf dem Formular Y-32 muss der oder die Wahlberechtigte erklären, dass er oder sie in keinem anderen EU-Mitgliedstaat an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnimmt.

  • Ausnahmen

    Inländer und mobile EU-Bürger, die per Gerichtsbeschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen in den Niederlanden nicht wählen.

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