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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Wahlberechtigte in den Niederlanden können ihre Stimme überall in den Niederlanden persönlich in einem Wahllokal ihrer Wahl abgeben.
Alternative Methoden
Wahlberechtigte in den Niederlanden können auch durch einenBevollmächtigten abstimmen, indem sie einem oder einer anderen Wahlberechtigten eine Vollmacht erteilen, die ihn oder sie ermächtigt, in ihrem Namen abzustimmen. Um eine andere Person zu ermächtigen, als ihr Bevollmächtigter abzustimmen, muss der oder die Wahlberechtigte entweder die Rückseite seiner oder ihrer Wahlbenachrichtigung (’stempas‘) ausfüllen oder eine separate Vollmachtbescheinigung (Muster L8)einreichen. Die Vollmachtbescheinigung muss spätestens fünf Tage vor der Wahl bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Online-Wahl ist in den Niederlanden nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Wahlberechtigte in den Niederlanden müssen ihren Personalausweis und eine Wahlbenachrichtigung (’stempas‘) vorlegen. Die gleichen Auflagen gelten sowohl für Inländer als auch für mobile EU-Bürger.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Um an den EP-Wahlen in den Niederlanden teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger müssen in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben, um dort wählen zu können.
Bedingungen für die Eintragung
Ausnahmen
Inländer und mobile EU-Bürger, die per Gerichtsbeschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen in den Niederlanden nicht wählen.