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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
Wähler können ihre Stimme persönlich in dem Wahllokal abgeben, das ihrer registrierten Adresse entspricht und auf der Wahlkarte angegeben ist.
Alternative Methoden
Wähler, die vorübergehend in eine andere Gemeinde umgezogen sind, um dort ihren Dienst zu verrichten (z.B. Angehörige des Militärs, der Polizei oder der Feuerwehr), können einen Antrag auf Stimmabgabe in dieser Gemeinde stellen.
Auch für Wähler mit einer Behinderunggibtes Unterstützung. Sie können sich bei der Stimmabgabe im Wahllokal von einer anderen Person begleiten lassen. Unabhängig davon können Wähler mit einer Behinderung, die es ihnen unmöglich macht, ihre Wohnung zu verlassen, einen Antrag auf Stimmabgabe von zu Hause aus stellen. Auch für Personen, die in einem Krankenhaus oder Pflegeheim leben, gibt es besondere Vorschriften, die es ihnen ermöglichen, an diesen Orten zu wählen. Außerdem können sich inhaftierte Personen für die Wahl vom Gefängnis aus eintragen lassen. In allen Fällen müssen die Wähler innerhalb einer bestimmten Frist (die noch nicht feststeht) einen Antrag bei der Gemeinde stellen.
Die Online-Wahl ist nicht möglich. Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Vor der Stimmabgabe kann ein Mitglied des Wahlausschusses die Wähler auffordern, ihre Wahlkarte und ihren Personalausweis vorzulegen, um die Identität des Wählers festzustellen.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Um an den EP-Wahlen in Italien teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Italien haben, um dort wählen zu können.
Bedingungen für die Eintragung
Ausnahmen
Italienische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in Italien oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in Griechenland teilnehmen.