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Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Wähler können ihre Stimme persönlich in dem Wahllokal abgeben, das ihrer registrierten Adresse entspricht und auf der Wahlkarte angegeben ist.

Alternative Methoden

Wähler, die vorübergehend in eine andere Gemeinde umgezogen sind, um dort ihren Dienst zu verrichten (z.B. Angehörige des Militärs, der Polizei oder der Feuerwehr), können einen Antrag auf Stimmabgabe in dieser Gemeinde stellen.

Auch für Wähler mit einer Behinderunggibtes Unterstützung. Sie können sich bei der Stimmabgabe im Wahllokal von einer anderen Person begleiten lassen. Unabhängig davon können Wähler mit einer Behinderung, die es ihnen unmöglich macht, ihre Wohnung zu verlassen, einen Antrag auf Stimmabgabe von zu Hause aus stellen. Auch für Personen, die in einem Krankenhaus oder Pflegeheim leben, gibt es besondere Vorschriften, die es ihnen ermöglichen, an diesen Orten zu wählen. Außerdem können sich inhaftierte Personen für die Wahl vom Gefängnis aus eintragen lassen. In allen Fällen müssen die Wähler innerhalb einer bestimmten Frist (die noch nicht feststeht) einen Antrag bei der Gemeinde stellen.

Die Online-Wahl ist nicht möglich. Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist nicht möglich.

Bedingungen am Wahltag

Vor der Stimmabgabe kann ein Mitglied des Wahlausschusses die Wähler auffordern, ihre Wahlkarte und ihren Personalausweis vorzulegen, um die Identität des Wählers festzustellen.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in Italien teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die italienische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates sein
  • Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und
  • Sie darf nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Italien haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt für italienische Staatsbürger automatisch. Im Falle einer Adressänderung wird das Wählerverzeichnis automatisch aktualisiert. Es ist jedoch ratsam, den Stand der Aktualisierung zu überprüfen, wenn Wahlen anstehen und die neue Wahlkarte noch nicht zugestellt wurde.
  • Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können ihre Stimme beim italienischen Konsulat ihres Wohnsitzlandes abgeben. Alternativ können sie auch nach Hause zurückkehren und ihre Stimme in der Gemeinde abgeben, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Dazu müssen die italienischen Staatsangehörigen im Register der im Ausland lebenden Italiener (AIRE) eingetragen sein und innerhalb einer bestimmten Frist (die noch nicht feststeht) einen Antrag beim italienischen Konsulat ihres Wohnsitzlandes einreichen.
  • Mobile EU-Bürger. EU-Bürger müssen sich mindestens 90 Tage vor dem Wahltag in Italien zur Wahl anmelden. Um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen EU-Bürger einen Antrag beim Bürgermeister der Gemeinde stellen, in der sie wohnen. Als Teil des Antrags müssen EU- Bürger eine schriftliche Erklärung einreichen, in der sie bestätigen, dass sie nicht in ihrem Heimatmitgliedstaat wählen werden.

  • Ausnahmen

    Italienische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in Italien oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in Griechenland teilnehmen.

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