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Wo und wie kann man wählen?
Primärverfahren
In Österreich müssen die Wähler/-innen in der Regel in einem Wahllokal an ihrem Hauptwohnsitz wählen.
Alternative Methoden
Kann der/die Wähler/-in am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen, ist die Briefwahl möglich. Für die Briefwahl per Post im Internet ist eine vorherige Online-Anmeldung erforderlich. Das Antragsformular steht etwa acht Wochen vor der Wahl online zur Verfügung. Der Stimmzettel wird dem/der Wähler/-in per Post zugesandt und muss anschließend ausgefüllt per Post zurückgeschickt werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb einer „Wahlkarte“, mit der der/die Wähler/-in in jedem Wahllokal in Österreich seine/ihre Stimme abgeben kann. Es ist nicht möglich, online oder durch einer/-n Bevollmächtigten abzustimmen.
Anforderungen am Wahltag
Wähler/-innen müssen lediglich ihren Personalausweis zum Wahllokal mitbringen, um sich auszuweisen. Für Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen gelten die gleichen Anforderungen.
Wer kann wählen?
Allgemeines
Eine natürliche Person muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um an Europawahlen in Österreich teilnehmen zu können: – die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaates sein; – mindestens 16 Jahre alt sein; und – nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.
Mobile EU-Bürger/-innen
EU-Bürger/-innen müssen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Registrierungsvoraussetzungen
Staatsangehörige: Österreichische Staatsangehörige, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssen sich nicht vorab anmelden, da die Anmeldung automatisch durch die Behörden erfolgt. Wahlberechtigt bei der Wahl zum Europäischen Parlament sind österreichische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in das Europäische Wählerverzeichnis stellen. Die Registrierung bleibt zehn Jahre lang gültig und muss anschließend erneuert werden. Für die Stimmabgabe im Ausland ist neben der Anmeldung auch die Beantragung einer Wahlkarte erforderlich. Mobile EU-Bürger/-innen: Mobile EU-Bürger/-innen müssen für die Teilnahme an Europawahlen in Österreich eine einmalige Registrierung durchführen. Für die Wahlen zum Europäischen Parlament wird ein eigenes Europäisches Wählerregister geführt. EU-Bürger/-innen müssen bei der Einreichung eines Registrierungsantrags eine förmliche, unterschriebene Erklärung vorlegen, dass sie für österreichische Abgeordnete im Europäischen Parlament stimmen möchten.X5
Ausschlüsse
Österreichische Staatsangehörige und mobile EU-Bürger/-innen können ihr Wahlrecht in Österreich verlieren, wenn Sie aufgrund bestimmter Straftaten (z. B. Landesverrat, Wahlbetrug, Terrorismus usw.) oder zu einer Freiheitsstrafe von 5 oder mehr Jahren verurteilt wurden.