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Slowakei

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

In der Slowakei müssen Wähler ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet. Die Gemeinde, in der der Wähler seinen ständigen Wohnsitz in der Slowakei hat, teilt ihm Datum und Uhrzeit der Wahlen, die Nummer seines Wahlbezirks und die Adresse des Wahllokals sowie Informationen über das Wahlverfahren selbst mit.

Alternative Methoden

Wenn ein Wähler nicht in dem Wahlbezirk wählen kann, in dem er registriert ist, kann er beim Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen, mit der er in jedem beliebigen Wahlbezirk in der Slowakei wählen kann.

Die Stimmabgabe über das Internet, per Briefwahl oder durch einen Stellvertreter ist nicht möglich.

Bedingungen am Wahltag

Die Wähler sind verpflichtet, sich bei ihrer Ankunft im Wahllokal durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Aufenthaltskarte eines Bürgers der Europäischen Union auszuweisen. Hat der Wähler eine Wahlkarte erhalten, legt er diese zusammen mit einem Personalausweis oder einer Aufenthaltskarte vor.

Wer darf wählen?

Allgemeines

Um an den EP-Wahlen in der Slowakei teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die slowakische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU- Mitgliedstaates sein
  • Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und
  • Sie darf nicht aus irgendeinem Grund von der Wahl ausgeschlossen worden sein

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen mindestens drei Monate ihren Wohnsitz in der Slowakei haben, um dort wählen zu können.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige. Wähler werden von den Behörden automatisch registriert.
  • Die Slowakei gibt seinen im Ausland lebenden Staatsangehörigen nicht die Möglichkeit, vom Ausland aus an den EP-Wahlen teilzunehmen. Slowakische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, können jedoch in die Slowakei zurückkehren, um an der Wahl teilzunehmen. In diesem Fall müssen sie ein Reisedokument und eine Erklärung über ihren ständigen Wohnsitz im Ausland vorlegen.

  • Mobile EU-Bürger. Wähler aus einem anderen EU- Mitgliedstaat müssen mindestens 40 Tage vor dem Wahltag einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich bei der zuständigen Fremdenpolizeibehörde auf der Grundlage ihrer Wohnanschrift zu stellen.

  • Ausnahmen

    Slowakische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in der Slowakei oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in der Slowakei teilnehmen.

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