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Wo und wie wird gewählt?
Primäre Methode
In der Slowakei müssen Wähler ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet. Die Gemeinde, in der der Wähler seinen ständigen Wohnsitz in der Slowakei hat, teilt ihm Datum und Uhrzeit der Wahlen, die Nummer seines Wahlbezirks und die Adresse des Wahllokals sowie Informationen über das Wahlverfahren selbst mit.
Alternative Methoden
Wenn ein Wähler nicht in dem Wahlbezirk wählen kann, in dem er registriert ist, kann er beim Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen, mit der er in jedem beliebigen Wahlbezirk in der Slowakei wählen kann.
Die Stimmabgabe über das Internet, per Briefwahl oder durch einen Stellvertreter ist nicht möglich.
Bedingungen am Wahltag
Die Wähler sind verpflichtet, sich bei ihrer Ankunft im Wahllokal durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Aufenthaltskarte eines Bürgers der Europäischen Union auszuweisen. Hat der Wähler eine Wahlkarte erhalten, legt er diese zusammen mit einem Personalausweis oder einer Aufenthaltskarte vor.
Wer darf wählen?
Allgemeines
Um an den EP-Wahlen in der Slowakei teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Mobile EU-Bürger
EU-Bürger müssen mindestens drei Monate ihren Wohnsitz in der Slowakei haben, um dort wählen zu können.
Bedingungen für die Eintragung
Ausnahmen
Slowakische Staatsangehörige, die ihr Wahlrecht verloren haben, und mobile EU-Bürger, die ihr Wahlrecht in der Slowakei oder in ihrem Heimatmitgliedstaat verloren haben, können nicht an den EP-Wahlen in der Slowakei teilnehmen.