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Slowenien

Offizielle Website (Link)

Wo und wie wird gewählt?

Primäre Methode

Slowenische Wähler können in dem Wahllokal ihres Wohnorts wählen, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

EU-Bürger mit Wohnsitz in Slowenien können in dem Wahllokal wählen, das dem Ort ihres Wohnsitzes in Slowenien zugeordnet ist.

Alternative Methoden

Das Wahlrecht kann auch auf folgende Weise ausgeübt werden:

  • Wähler, die aus Krankheitsgründen nicht in das Wahllokal kommen können, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können zu Hause wählen, wenn sie dies dem Gemeindewahlausschuss spätestens drei Tage vor dem Wahltag mitteilen.
  • Wähler mit einer Behinderung können auch dauerhaft per Briefwahl wählen, wenn sie den Gemeindewahlausschuss benachrichtigen und einen Bescheid der zuständigen Behörde über die Anerkennung ihres Behindertenstatus vorlegen. Diese Erklärung ist so lange gültig, bis sie von der behinderten Person zurückgezogen wird.
  • Wähler, die sich in einer Haftanstalt, einer Strafvollzugsanstalt, einem Krankenhaus oder einer Sozialeinrichtung befinden, können per Briefwahl wählen, wenn sie dies dem Bezirkswahlausschuss spätestens 10 Tage vor dem Wahltag mitteilen.
  • Slowenische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können auch vom Ausland aus oder bei einer slowenischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder in einem besonderen Wahllokal in Slowenien per Brief wählen.

  • Es ist nicht möglich, online oder durch einen Stellvertreter zu wählen.

    Bedingungen am Wahltag

    Die Wähler müssen sich bei ihrer Ankunft im Wahllokal durch Vorlage eines Ausweises oder auf andere Weise ausweisen.

    Wer darf wählen?

    Allgemeines

    Um an den EP-Wahlen in Slowenien teilnehmen zu können, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die slowenische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates sein
  • Sie muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein
  • Ihr darf das Stimmrecht nicht entzogen worden sein

  • Mobile EU-Bürger

    EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz in Slowenien haben, um dort wählen zu können. Sie müssen entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sein und einen ständigen Wohnsitz in Slowenien haben oder im Besitz einer Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes sein und einen vorübergehenden Wohnsitz in Slowenien haben.

    Bedingungen für die Eintragung

  • Staatsangehörige. Für die EP-Wahlen wird ein spezielles Wählerverzeichnis der slowenischen und mobilen EU-Bürger mit Stimmrecht erstellt.
  • Slowenische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland können in einem Wahllokal im Ausland wählen. Alternativ dazu können slowenische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland in einem speziellen Wahllokal in Slowenien wählen, das von der örtlichen Wahlkommission für diesen Zweck eingerichtet wurde. Eine weitere Möglichkeit ist die Briefwahl aus dem Ausland. Darüber hinaus können slowenische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Slowenien das Wahlrecht im Ausland erhalten, sofern sie die nationale Wahlkommission im Voraus über ihren Wunsch zur Stimmabgabe in einer diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat im Ausland informiert haben.
  • Mobile EU-Bürger. EU-Bürger müssen sich für die Wahl registrieren lassen, indem sie persönlich oder per Post einen Antrag beim Innenministerium einreichen. Bei der Antragstellung müssen sie einen Identitätsnachweis vorlegen, z. B. einen Reisepass, eine Staatsangehörigkeitsurkunde, eine Geburtsurkunde oder ein anderes Ausweisdokument, das ihre Staatsangehörigkeit belegt. Sie müssen außerdem eine Erklärung beifügen, dass ihr Stimmrecht nicht widerrufen wurde. Das Anmeldeformular hierzu ist online verfügbar (https://www.dvk-rs.si/fileadmin/user_upload/dokumenti/volitve/kandidiranje_dz_2018/kandidiranje_vep_2019/Volitve—zlozenka-angleska-za-splet—2019.pdf)

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