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Kennen Sie Ihre Wahlrechte als EU-Bürger
Wählen Sie ein Land und eine Sprache aus, um alle praktischen Informationen darüber zu erhalten, wie, wann und wo Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen können, sowie über die Wahlmöglichkeiten in Ihrem Wohnsitzland.
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Belgien
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Bulgarien
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Dänemark
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Deutschland
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die Niederlande
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Estland
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Finnland
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Frankreich
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Griechenland
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Irland
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Italien
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Kroatien
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Lettland
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Litauen
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Luxemburg
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Malta
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Österreich
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Polen
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Portugal
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Rumänien
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Schweden
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Slowakei
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Slowenien
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Spanien
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Tschechische Republik
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Ungarn
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Zypern
Belgien
Wähler/-innen mit Wohnsitz in Belgien müssen persönlich in dem dafür vorgesehenen Wahllokal in der Gemeinde abstimmen, in der sie ihren offiziellen Wohnsitz haben. Jede Gemeinde verfügt über mindestens ein Wahllokal.
Für belgische Staatsangehörige besteht Wahlpflicht. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden (10 € beim ersten Mal und bis zu 25 €) und der Verlust des Wahlrechts für 10 Jahre ausgesprochen werden, wenn der/die Bürger/-in innerhalb von 15 Jahren mindestens viermal nicht gewählt hat.
Bulgarien
Wähler/-innen in Bulgarien müssen persönlich im Wahllokal der Gemeinde abstimmen, in der ihr ständiger Wohnsitz (gemäß den Angaben in Ihrem Personalausweis) registriert ist.
In Bulgarien besteht eine Wahlpflicht. Da das bulgarische Verfassungsgericht jedoch im Jahr 2017 den Artikel, der Sanktionen für die Nichtwahl vorsah, aufgehoben hat, wird diese Verpflichtung praktisch nicht mehr durchgesetzt.
Dänemark
Die Wähler/-innen in Dänemark müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnadresse richtet. Das zuständige Wahllokal ist auf dem Stimmzettel angegeben.
Deutschland
In Deutschland werden Wähler von den Behörden automatisch registriert und müssen in der Regel in einem bestimmten Wahllokal wählen, das sich nach ihrer Wohnadresse richtet. Der Ort des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
die Niederlande
Wahlberechtigte in den Niederlanden können ihre Stimme überall in den Niederlanden persönlich in einem Wahllokal
ihrer Wahl abgeben.
Estland
Wähler/-innen in Estland können am Wahltag persönlich in dem für sie zuständigen Wahllokal in ihrem Wahlbezirk abstimmen.
Finnland
Wähler/-innen in Finnland können am Wahltag persönlich in dem Wahllokal abstimmen, das im Wählerverzeichnis und auf der ihnen vor der Wahl zugesandten Benachrichtigungskarte angegeben ist.
Frankreich
Wähler/-innen in Frankreich müssen in einem Wahllokal im Rathaus ihrer Gemeinde wählen, abhängig davon, ob sie dort seit mindestens sechs Monaten wohnhaft sind oder ob in den letzten zwei Jahren lokale Steuern gezahlt wurden.
Im Einzelnen:
– die Gemeinde, in der Sie ihren Wohnsitz haben oder seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen wohnen
– die Gemeinde, in der sie seit mindestens zwei Jahren örtlicher Steuerpflicht unterliegen; zusätzlich: Auch der Ehegatte (nicht jedoch der/die Lebenspartner/-in) kann sich nach dieser Regelung in dieser Gemeinde anmelden
– die Gemeinde, in der das Unternehmen, dessen Geschäftsführer/-in oder Mehrheitsaktionär/-in sie seit mindestens zwei Jahren sind, seit mindestens zwei Jahren der örtlichen Steuer unterliegt;
– Für Militärangehörige, Seeleute und Personen ohne festen Wohnsitz gelten zusätzliche Regelungen.
Griechenland
In Griechenland müssen Wähler ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet.
Die Wähler können sich über das Wahllokal informieren, in dem sie ihre Stimme abgeben müssen, indem sie die Entscheidung einsehen, die der jeweilige stellvertretende Leiter der Region mindestens 15 Tage nach Beginn der Vorwahlzeit veröffentlicht und an die Gemeinden innerhalb der Präfektur verschickt. Informationen über die zugewiesenen Wahllokale werden auch online auf der Website des Innenministeriums veröffentlicht (www.ypes.gr/ derzeit sind keine Informationen verfügbar).
Irland
Die meisten Wähler müssen ihre Stimme persönlich in einem offiziellen Wahlzentrum abgeben.
Italien
Wähler können ihre Stimme persönlich in dem Wahllokal abgeben, das ihrer registrierten Adresse entspricht und auf der Wahlkarte angegeben ist.
Kroatien
Die Wähler/-innen in Kroatien müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnadresse richtet. Das nächstgelegene Wahllokal finden Sie auf der Website https://biraci.gov.hr/RegistarBiraca/ nach der offiziellen Bekanntgabe der Wahlen.
Eine Briefwahl, eine Stimmabgabe durch eine/-n Bevollmächtigte/-n oder eine Online-Abstimmung sind nicht möglich.
Lettland
Die Wähler müssen am Wahltag persönlich im Wahllokal wählen oder in den Tagen vor der Wahl, wenn das Wahllokal geöffnet ist.
Die Wähler werden mindestens 70 Tage vor dem Wahltag durch eine schriftliche Benachrichtigung an ihre Wohnanschrift in Lettland über ihr zugewiesenes Wahllokal informiert.
Litauen
Die Wähler müssen persönlich in dem Wahllokal wählen, das auf der von der Zentralen Wahlkommission erhaltenen Wahlkarte angegeben ist. Falls ein Wähler keine Wahlkarte erhalten hat, kann er seine Wahlkarte auch von der Website der Regierung ausdrucken.
Luxemburg
Wähler in Luxemburg müssen ihre Stimme persönlich im Hauptwahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde oder in den durch großherzoglichen Beschlussfestgelegten Wahllokalen abgeben.
Die Stimmabgabe in Luxemburg ist für alle registrierten Wähler (luxemburgische Staatsangehörige und mobile EU- Bürger) obligatorisch. Diejenigen, die nicht an der Wahl teilnehmen können, müssen ihre Abwesenheit beiderörtlichen Staatsanwaltschaft begründen und die erforderlichen Belege vorlegen.Ungerechtfertigte Stimmenthaltungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Im Wiederholungsfall wird die Strafe verschärft.
VonderWahlpflicht ausgenommen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde als derjenigen wohnen, in der sie zur Wahl aufgefordert werden, sowie Wähler, die älter als 75 Jahre sind.
Malta
Maltesische Staatsbürger und mobile EU- Bürger müssen persönlich in dem auf ihrer Wahlkarte angegebenen Wahllokal wählen.
Österreich
In Österreich müssen die Wähler/-innen in der Regel in einem Wahllokal an ihrem Hauptwohnsitz wählen.
Polen
Wahlberechtigte können in dem Wahlbezirk, in dem sie als
vorübergehend oder dauerhaft wohnhaft gemeldet sind, persönlich ihre Stimme bei den EP- Wahlen abgeben.
Bürger, die außerhalb ihres ständigen Wohnsitzes wählen möchten, können entweder (i) bei ihrerGemeindeverwaltung (persönlich oder elektronisch) eine Wahlberechtigungsbescheinigung beantragen, mit der sie in jedem beliebigen Wahllokal wählen können, oder (ii) sich mindestens 5 Tage vor dem Wahltag in einer neuen Gemeinde registrieren lassen. Der Antrag muss die personenbezogenen Daten des Wahlberechtigten und seine ständige Adresse enthalten.
Portugal
Wähler müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet. Von einigen Ausnahmen abgesehen (siehe unten), muss die Stimmabgabe persönlich erfolgen.
Das Wahllokal kann nur innerhalb von 15 Tagen vor jeder Wahl ermittelt werden. Außerhalb dieses Zeitraums können die Bürger nur feststellen, in welcher Gemeinde sie gemeldet sind. Einzelpersonen können ihr Wahllokal online
(https://www.recenseamento.mai. gov.pt/) oder persönlich in ihrer Gemeinde oder
per SMS herausfinden (Anweisungen finden Sie hier: https://eportugal.gov.pt/en- GB/servicos/saber-onde-votar).
Rumänien
Die Wähler können überall in Rumänien persönlich wählen und nicht nur in den ihnen zugewiesenen Wahllokalen. Das
Wählerverzeichnis und die Adressen der Wahllokale sind online verfügbar
(https://www.roaep.ro/prezentare/#
).
Schweden
In Schweden müssen die Wähler ihre Stimme in einem dafür vorgesehenen Wahllokal abgeben. Die Wahlkarte enthält Informationen über den Wahlbezirk, den Namen des Wahllokals, die Adresse und die Öffnungszeiten.
Slowakei
In der Slowakei müssen Wähler ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet. Die Gemeinde, in der der Wähler seinen ständigen Wohnsitz in der Slowakei hat, teilt ihm Datum und Uhrzeit der Wahlen, die Nummer seines Wahlbezirks und die Adresse des Wahllokals sowie Informationen über das Wahlverfahren selbst mit.
Slowenien
Slowenische Wähler können in dem Wahllokal ihres Wohnorts wählen, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
EU-Bürger mit Wohnsitz in Slowenien können in dem Wahllokal wählen, das dem Ort ihres Wohnsitzes in Slowenien zugeordnet ist.
Spanien
In Spanien müssen Wähler ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnanschrift richtet.
Tschechische Republik
Die Stimmabgabe erfolgt persönlich in den Wahllokalen des Gemeindebezirks, in dem der/die Wähler/-in registriert ist.
Ungarn
In Ungarn lebende Wahlberechtigte müssen ihre Stimme persönlich in dem Wahllokal abgeben, das ihnen aufgrund ihrer Anschrift zugewiesen wurde und das in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Zypern
Die Wähler/-innen in Zypern müssen ihre Stimme persönlich in einem bestimmten Wahllokal abgeben, das sich nach ihrer Wohnadresse richtet. Informationen über das einer Person zugewiesene Wahllokal werden 15 Tage vor der Wahl veröffentlicht (http://wtv.elections.moi.gov.cy).
Eine Wahlpflicht besteht für Staatsangehörige und auch für Nicht-Zyprioten/-innen, die in Zypern registriert sind.